Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem Buch "Leitfaden Online-Marketing" von Dr. Torsten Schwarz (Herausgeber).
Tobias Strömer beleuchtet Rechtsfragen beim Internet-Marketing. Rechtsmängel können im Internet schnell entdeckt werden. Das Verletzen von Urheber-oder Markenrechten kann entsprechend bequem recherchiert werden. Eigene Marken sollten geschützt werden. Besonders Suchmaschinenmarketing darf keine Marken verletzen. Besondere Vorsicht ist daher bei Google-Adwords gegeben. Verbraucher müssen auf ihre Rechte hingewiesen werden und die Angaben im Impressum müssen komplett sein. Auch die AGB sind der herrschenden Rechtsauffassung anzupassen. Erläutert wird auch, wie man sich bei Abmahnung und strafbewehrten Unterlassungserklärungen verhalten sollte.
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