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Beschreibung
Für die Abwicklung der Insolvenzverfahren hat das Institut der Wirtschaftsprüfung (IDW) in Düsseldorf Leitlinien erlassen, die Aussagen darüber machen, wie die Prüfung des Gesundheitszustandes eines Unternehmens zu erfolgen hat und welche gutachterlichen Schlüsse aus dieser Diagnose zu ziehen sind. Während die Vorgängerregelung (FAR 1) aus dem Jahre 1991 überwiegend auf reine Finanzzahlen abstellte, verfolgt der neue Standard (IDW S 6) einen breiteren Ansatz, bei dem auch schon Erkenntnisse aus der zu diesem Zeitpunkt voll entflammten Finanz- und Wirtschaftskrise berücksichtigt werden konnten.
Dieser Beitrag erschien in der PERSONAL-Zeitschrift für Human Resource Management Juli/August 2010, mit freundlicher Genehmigung des Fachverlags der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH.
Dieser Beitrag erschien in der PERSONAL-Zeitschrift für Human Resource Management Juli/August 2010, mit freundlicher Genehmigung des Fachverlags der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH.
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