(Freiburg, 8. April 2010) – Bei internationalen Geschäften werden Verträge meist in englischer Sprache verhandelt und abgefasst. Weil die Bedeutung der deutschen von denen der englischen Rechtsbegriffe abweichen kann, ist eine professionelle Vorbereitung, Verhandlung und Gestaltung solcher Verträge Pflicht. Ein neues Seminar der Haufe Akademie hilft, unnötige Komplikationen und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Ziel des Seminars ist, Teilnehmern ohne juristische Vorkenntnisse (Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche für Vertragsverhandlungen) einen fundierten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen des internationalen Vertragsrechts zu geben. Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Florian Wäßle, führt zunächst in die Grundlagen des deutschen und internationalen Vertragsrechts ein. Er erläutert die Formvorschriften in internationalen Verträgen und zeigt, wie man internationale Rechtsgeschäfte sorgfältig vorbereitet.
Schwerpunkte des eintägigen Seminars sind die Vertragsgestaltung und –optimierung. Dazu werden anhand der wichtigsten Vertragsklauseln die deutschen und englischen Fachtermini eingehend erörtert. Die Teilnehmer lernen, worauf bei Begriffen wie Präambel (Preamble), Vertragsgegenstand (Subject Matter of Contract), Zahlungsbedingungen (Payment Terms), Eigentumsvorbehalt (Retention of Title), Gewährleistung (Warranty), Haftung (Liability), Vertragsdauer und -beendigung (Term and Termination) und Gerichtsstand (Applicable Law, Jurisdiction) zu achten ist. Ebenso werden spezielle Vertragstypen wie Kauf-, Werk-, Lieferverträge (Purchase Agreements, Contracts for Work, Distribution Agreements), Arbeitsverträge (Employment Agreements), Handelsvertreterverträge (Commercial Agency Agreements) und Lizenzverträge (License Agreements) behandelt.
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