Psychologische Testverfahren gehören auch heute noch nicht zum Standard in den Personalabteilungen. So setzen nach verschiedenen Untersuchungen nur rund 10 % der Unternehmen in Deutschland regelmäßig standardisierte psychologische Testverfahren ein. Die Gründe hierfür sind vielfältig und doch nicht stichhaltig. Bisher wurde als Anwendungsfall primär die Auswahlentscheidung bei der Einstellung gesehen. Dabei gilt es viel mehr Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Personalentwicklung.
Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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