Der Gesetzgeber bringt Softwareherstellern in der Entgeltabrechnung viel Arbeit „ins Haus“. Neben den bekannten gesetzlichen Änderungen am Ende jedes Jahres wird die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderliche elektronische Datenübermittlung im Entgeltbereich ein Dauerbrenner. Der elektronische Datenaustausch wird das Gesicht des „Lohnbüros“ in Zukunft maßgeblich prägen. Eine Herausforderung und ein Lichtblick zugleich.
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