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Beschreibung
Köln, 16. August 2011. Instabile wirtschaftliche Voraussetzungen verschaffen flexiblen Arbeitsformen wie Zeitarbeit oder Freelancing Aufwind. Rechtlich geraten Arbeitgeber dabei jedoch leicht aufs Glatteis. Was Unternehmen und Organisationen aktuell in diesem Zusammenhang beachten sollten, ist ein arbeitsrechtliches Thema auf der Messe Zukunft Personal vom 20. bis 22. September in Köln.
Mit knapp einer Million Beschäftigten ist die Zeitarbeit eine feste Größe am deutschen Arbeitsmarkt. Doch umfangreiche Gesetzesänderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung, die zweifelhafte Wirksamkeit einiger Tarifverträge sowie Diskussionen um Equal Pay und Mindestlöhne bewirken eine gewisse Unsicherheit in den Unternehmen. Rainer Huke, Abteilungsleiter Lohn- und Tarifpolitik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), sowie Dr. Uwe Mazura und Tobias Neufeld von Allen & Overy LLP diskutieren unter der Moderation von Volker Hassel, Chefredakteur der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“, Möglichkeiten und Herausforderungen der Zeitarbeit.
Zweifelhafte Tariffähigkeit zieht weite Kreise
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von Dezember 2010, in dem es der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abspricht, verdeutlicht, wie weitreichend die Folgen der aktuellen Rechtsauslegung für viele Arbeitgeber sein können. Unternehmen sehen sich Ansprüchen der Leiharbeitnehmer und der Sozialversicherungsträger gegenüber. Dr. Anke Freckmann, Rechtsanwältin bei Osborne Clarke, beleuchtet auf der Zukunft Personal in einem anonymisierten Erlebnisbericht, wie Unternehmen mit einer völlig unbekannten Rechtssituation dieses Ausmaßes umgehen sollten.
Doch nicht nur die unternehmensinterne oder externe Arbeitnehmerüberlassung birgt Risiken, auch die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit hält Fallstricke bereit und kann insbesondere aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht unangenehme Konsequenzen haben. Wie Unternehmen Verträge für flexible Arbeitsformen rechtssicher gestalten, demonstrieren Senior-Manager Marco Libudda und Rechtsanwalt Arne Ferbeck von PricewaterhouseCoopers in ihrem Gemeinschaftsvortrag.
Streitpunkte im Arbeitsrecht: vom Datenschutz über Kündigung von Betriebsratsmitgliedern bis zum Arbeitszeugnis
Ein weiteres heißes Eisen, das die Referenten der Zukunft Personal anfassen, ist der Beschäftigtendatenschutz – im Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Datenschutz im Bewerbungsverfahren und die Mitarbeiterkontrolle. Denn die Auswirkungen auf die Personalakte der Mitarbeiter, die Korruptionsbekämpfung und die Arbeit der Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Diese Bandbreite fächert Christian Baumann, Senior Consultant bei PricewaterhouseCoopers, für das Messepublikum auf.
Heikel wird es für Arbeitgeber auch oft, wenn sie Betriebsratsmitgliedern kündigen möchten. Der Rechtsanwalt Hendrik Muschal und der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Markus Diepold, beide tätig für Salans LLP, legen auf dem Messepodium dar, inwiefern Betriebsräte über einen Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG verfügen. Anhand entschiedener Fälle skizzieren die Referenten Kündigungsgründe und formelle Voraussetzungen für eine solche Kündigung.
Unstrittig scheint hingegen, dass Arbeitszeugnisse in Deutschland zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören. Geht es allerdings um ihren Wahrheitsgehalt und ihre Aussagekraft, entwickeln sie ebenso Konfliktpotenzial. Holger Dahl, Partner der roland lukas Konfliktlösungen, hat vor diesem Hintergrund eine Studie an der Universität Nürnberg initiiert, die die Zeugnispraxis untersucht. Auf der Zukunft Personal stellt Dahl die Ergebnisse vor und bringt sie in Zusammenhang mit der aktuellen Rechtslage. So ist laut dem Experten für Arbeitszeugnisse etwa eine Rechtsprechungsänderung bei der Dankes- und Grußformel zu erwarten.
Zukünftige arbeitsrechtliche Aussichten auf einen Blick
Mit dabei sind auch wieder die Publikumsmagneten Dr. Peter Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Messebesucher, die sich einen schnellen und unterhaltsamen Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Änderungen durch Rechtsprechung und Gesetzgebung verschaffen möchten, sollten diesen Programmpunkt nicht verpassen.
Weitere Informationen zur Zukunft Personal sind unter www.zukunft-personal.de erhältlich.
Auch das Vortragsprogrammheft zur Messe ist online verfügbar: Sie können es hier herunterladen.
Über folgenden Link haben Sie die Möglichkeit, sich für die Messe zu akkreditieren: Presseakkreditierung
Über die Messe Zukunft Personal
Vom 20. bis 22. September 2011 öffnet die Zukunft Personal, Europas größte Fachmesse für Fragen rund um das Thema Personal in Unternehmen, bereits zum 12. Mal ihre Tore. 11.837 Personalverantwortliche aus dem In- und Ausland informierten sich im Jahr 2010 in Köln über Strategien und Lösungen für das Personalmanagement. Bekannt ist die Messe insbesondere für ihr umfangreiches Vortragsprogramm zu aktuellen Trends. Das Themenspektrum reicht von Recruiting und Retention über Leadership-, Weiterbildungs-, Arbeitsrechts- und Softwarefragen bis hin zur Zukunft der Arbeitswelt.
Über spring Messe Management GmbH & Co. KG
In zwölf Metropolen Europas veranstaltet spring Messe Management Fachmessen zu den Themen Personalmanagement, Weiterbildung, E-Learning, Arbeitssicherheit, Public Sector, IT & Unternehmenssteuerung, Online-Marketing und Corporate Health. Langjährige Messe-Erfahrung, thematische Expertise und nachhaltige Kundenorientierung machen die Veranstaltungen von spring zu etablierten Branchenplattformen. spring-Fachmessen sind ein Seismograph für neue Produkte, Ideen und Managemententwicklungen. Das Unternehmen ist in sechs Ländern vertreten: Deutschland, Österreich, der Schweiz, Ungarn, Russland und Spanien.
Pressekontakt:
Stefanie Hornung
Pressesprecherin „Zukunft Personal“
spring Messe Management GmbH & Co. KG
Güterhallenstraße 18a
68159 Mannheim
Tel. +49 621 70019-72
Fax +49 621 70019-19
E-mail: s.hornung@messe.org
Internet: www.zukunft-personal.de
Mit knapp einer Million Beschäftigten ist die Zeitarbeit eine feste Größe am deutschen Arbeitsmarkt. Doch umfangreiche Gesetzesänderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung, die zweifelhafte Wirksamkeit einiger Tarifverträge sowie Diskussionen um Equal Pay und Mindestlöhne bewirken eine gewisse Unsicherheit in den Unternehmen. Rainer Huke, Abteilungsleiter Lohn- und Tarifpolitik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), sowie Dr. Uwe Mazura und Tobias Neufeld von Allen & Overy LLP diskutieren unter der Moderation von Volker Hassel, Chefredakteur der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“, Möglichkeiten und Herausforderungen der Zeitarbeit.
Zweifelhafte Tariffähigkeit zieht weite Kreise
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von Dezember 2010, in dem es der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abspricht, verdeutlicht, wie weitreichend die Folgen der aktuellen Rechtsauslegung für viele Arbeitgeber sein können. Unternehmen sehen sich Ansprüchen der Leiharbeitnehmer und der Sozialversicherungsträger gegenüber. Dr. Anke Freckmann, Rechtsanwältin bei Osborne Clarke, beleuchtet auf der Zukunft Personal in einem anonymisierten Erlebnisbericht, wie Unternehmen mit einer völlig unbekannten Rechtssituation dieses Ausmaßes umgehen sollten.
Doch nicht nur die unternehmensinterne oder externe Arbeitnehmerüberlassung birgt Risiken, auch die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit hält Fallstricke bereit und kann insbesondere aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht unangenehme Konsequenzen haben. Wie Unternehmen Verträge für flexible Arbeitsformen rechtssicher gestalten, demonstrieren Senior-Manager Marco Libudda und Rechtsanwalt Arne Ferbeck von PricewaterhouseCoopers in ihrem Gemeinschaftsvortrag.
Streitpunkte im Arbeitsrecht: vom Datenschutz über Kündigung von Betriebsratsmitgliedern bis zum Arbeitszeugnis
Ein weiteres heißes Eisen, das die Referenten der Zukunft Personal anfassen, ist der Beschäftigtendatenschutz – im Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Datenschutz im Bewerbungsverfahren und die Mitarbeiterkontrolle. Denn die Auswirkungen auf die Personalakte der Mitarbeiter, die Korruptionsbekämpfung und die Arbeit der Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Diese Bandbreite fächert Christian Baumann, Senior Consultant bei PricewaterhouseCoopers, für das Messepublikum auf.
Heikel wird es für Arbeitgeber auch oft, wenn sie Betriebsratsmitgliedern kündigen möchten. Der Rechtsanwalt Hendrik Muschal und der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Markus Diepold, beide tätig für Salans LLP, legen auf dem Messepodium dar, inwiefern Betriebsräte über einen Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG verfügen. Anhand entschiedener Fälle skizzieren die Referenten Kündigungsgründe und formelle Voraussetzungen für eine solche Kündigung.
Unstrittig scheint hingegen, dass Arbeitszeugnisse in Deutschland zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören. Geht es allerdings um ihren Wahrheitsgehalt und ihre Aussagekraft, entwickeln sie ebenso Konfliktpotenzial. Holger Dahl, Partner der roland lukas Konfliktlösungen, hat vor diesem Hintergrund eine Studie an der Universität Nürnberg initiiert, die die Zeugnispraxis untersucht. Auf der Zukunft Personal stellt Dahl die Ergebnisse vor und bringt sie in Zusammenhang mit der aktuellen Rechtslage. So ist laut dem Experten für Arbeitszeugnisse etwa eine Rechtsprechungsänderung bei der Dankes- und Grußformel zu erwarten.
Zukünftige arbeitsrechtliche Aussichten auf einen Blick
Mit dabei sind auch wieder die Publikumsmagneten Dr. Peter Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Messebesucher, die sich einen schnellen und unterhaltsamen Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Änderungen durch Rechtsprechung und Gesetzgebung verschaffen möchten, sollten diesen Programmpunkt nicht verpassen.
Weitere Informationen zur Zukunft Personal sind unter www.zukunft-personal.de erhältlich.
Auch das Vortragsprogrammheft zur Messe ist online verfügbar: Sie können es hier herunterladen.
Über folgenden Link haben Sie die Möglichkeit, sich für die Messe zu akkreditieren: Presseakkreditierung
Über die Messe Zukunft Personal
Vom 20. bis 22. September 2011 öffnet die Zukunft Personal, Europas größte Fachmesse für Fragen rund um das Thema Personal in Unternehmen, bereits zum 12. Mal ihre Tore. 11.837 Personalverantwortliche aus dem In- und Ausland informierten sich im Jahr 2010 in Köln über Strategien und Lösungen für das Personalmanagement. Bekannt ist die Messe insbesondere für ihr umfangreiches Vortragsprogramm zu aktuellen Trends. Das Themenspektrum reicht von Recruiting und Retention über Leadership-, Weiterbildungs-, Arbeitsrechts- und Softwarefragen bis hin zur Zukunft der Arbeitswelt.
Über spring Messe Management GmbH & Co. KG
In zwölf Metropolen Europas veranstaltet spring Messe Management Fachmessen zu den Themen Personalmanagement, Weiterbildung, E-Learning, Arbeitssicherheit, Public Sector, IT & Unternehmenssteuerung, Online-Marketing und Corporate Health. Langjährige Messe-Erfahrung, thematische Expertise und nachhaltige Kundenorientierung machen die Veranstaltungen von spring zu etablierten Branchenplattformen. spring-Fachmessen sind ein Seismograph für neue Produkte, Ideen und Managemententwicklungen. Das Unternehmen ist in sechs Ländern vertreten: Deutschland, Österreich, der Schweiz, Ungarn, Russland und Spanien.
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68159 Mannheim
Tel. +49 621 70019-72
Fax +49 621 70019-19
E-mail: s.hornung@messe.org
Internet: www.zukunft-personal.de
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