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Termine dieser Eventreihe
| 21.3.2012 | Berlin | ||
| 10.5.2012 | Frankfurt a. M. | ||
| 12.6.2012 | Hamburg | ||
| 12.9.2012 | Köln |
Beschreibung
Für die Altersteilzeit gelten seit 2010 neue Regelungen. Die Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit sind ausgelaufen; 900 Tarifverträge sind zum 31.12.2009 gekündigt worden. — In diesem Praxisseminar erfahren Sie, wie Sie Neufälle seit 2010 mit und ohne tarifliche Grundlage und unter Berücksichtigung des TV FlexÜ korrekt abrechnen. Außerdem erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Altersteilzeit für Arbeitnehmer, die noch bis zum 31.12.2009 oder erst seit dem 01.01.2010 mit Altersteilzeit begonnen haben.
Inhalte
Neues Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (November 2010)
Neue Mindestnettotabelle seit 01.01.2011 (Metallbranche)
Änderungen der Altersteilzeit (ATZ) seit 2010
Gestaltung von Neufällen seit 2010 auch ohne Förderung.
Bedeutung des Tarifvorbehalts.
Blockmodell ohne Tarifvertrag — Verteilzeitraum nur noch 3 Jahre?
Grundzüge der Regelungen zur ATZ
Voraussetzungen für die ATZ.
Gesetzliche Bestimmungen für die Umrechnung der Arbeitszeit in ATZ?
Welche Aufstockungsbeträge müssen für die Entgeltabrechnung in ATZ berücksichtigt werden?
ATZ korrekt abrechnen
Regelarbeitsentgelt: Welche Gehaltsbestandteile fallen darunter?
Welches Regelarbeitsentgelt muss für die Aufstockung zum Netto berücksichtigt werden?
Aufstockung zum Netto nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach tariflichen Bestimmungen auf Grundlage einer individuellen Vergleichsberechnung oder der pauschalierten Nettoarbeitsentgelttabelle.
Aufstockung zur Rentenversicherung nach gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen.
Besondere Entgeltbestandteile wie Sonderzahlung, Zulagen, geldwerte Vorteile etc.
Besonderheiten des TV FlexÜ
Die Neuregelungen des TV FlexÜ im Überblick.
Die tarifliche Aufstockung zum Netto und zur RV nach TV FlexÜ.
Besonderheiten im Steuerrecht
Progressionsvorbehalt, Auswirkungen für Mitarbeiter in ATZ.
Berücksichtigung der Steuerfreibeträge in ATZ für die Berechnung der Aufstockungsbeträge.
Berücksichtigung des neuen Faktorverfahrens für die Berechnung der Aufstockungsbeträge.
Auswirkung auf den Steuerjahresausgleich.
Besonderheiten im SV-Recht
Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz.
Freiwillige und private Krankenversicherung.
Meldepflichten für den Arbeitgeber.
Auswirkung von Kurzarbeit und Krankheit auf die ATZ.
Definition und Berücksichtigung eines Störfalls in ATZ.
Aktuelles zum Flexi-II-Gesetz
Gesetzliche Regelung von Zeitwertkonten.
Kombination von Wertguthaben aus Zeitwertkonten mit ATZ?
Zusätzliche Aufstockung neben gesetzlicher Aufstockung.
Ihr Nutzen
Sie erstellen mit Unterstützung einer Expertin auf dem Gebiet der Altersteilzeit anhand von Fallbeispielen konkrete Entgeltabrechnungen. Dadurch erfahren Sie praxisnah,
- wie Sie einen in Altersteilzeit beschäftigten Arbeitnehmer richtig in Ihrem Abrechnungssystem anlegen,
- wie Sie unterschiedliche Entgeltbestandteile richtig aufstocken und abrechnen,
- welche Meldungen zur Sozialversicherung erfolgen müssen,
- welche steuer- und SV-rechtlichen Bestimmungen Sie berücksichtigen müssen und
- wie die Aufstockungsbeträge steuer- und SV-rechtlich zu behandeln sind.
Zielgruppe Mitarbeiter der Entgeltabrechnung, die sich einen fundierten Überblick über die Entgeltabrechnung bei Altersteilzeit verschaffen wollen. Dieses Seminar ist auch für Einsteiger in die Altersteilzeit geeignet. Grundkenntnisse der Entgeltabrechnung werden vorausgesetzt.
Dozenten: Christiane Droste-Klempp
Dialog
Ihr Beitrag zu Die aktuelle Altersteilzeit in der Entgeltabrechnung
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