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Beschreibung
Am 25. Januar 2012 stellte die EU-Kommission den Entwurf einer „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ offiziell vor. Im Vergleich zu dem Ende 2011 bekannt gewordenen Vorentwurf enthält der Verordnungsentwurf zwar einige Erleichterungen, wird aber dennoch erhebliche Auswirkungen auf das Direktmarketing haben. Die Kernfrage des Datenschutzes im Direktmarketing lautet: Ist eine Verwendung von personenbezogenen Daten generell nur mit vorheriger Einwilligung zulässig – so genannte Einwilligungslösung – oder reicht es aus, dass im Rahmen einer Einzelfall-Abwägung die Interessen der Betroffenen nicht überwiegen und kein Widerspruch vorliegt – also die genannte Interessenabwägung und Widerspruchslösung?
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Ihr Beitrag zu EU-Datenschutzverordnung könnte sich gravierend auf das Direktmarketing auswirken
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