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Private Veräußerungsgeschäfte

 
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k. A.
Beschreibung
Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wurde der Begriff " Spekulationsgeschäfte " abgeschafft und durch den Begriff "private Veräußerungsgeschäfte" ersetzt. Diese liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken nicht mehr als zehn Jahre beträgt, bei anderen Wirtschaftsgütern 12 Monate. Zu versteuern ist - vereinfacht dargestellt - die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungserlös abzüglich Veräußerungskosten. Nach Auffassung des Gesetzgebers sind auch Altobjekte betroffen, die vor dem 31.12.1998 angeschafft wurden, ja sogar Objekte bei denen die frührenen Spekulationsfristen zu diesem Datum bereits abgelaufen waren (derzeit sind allerdings Verfahren beim BFH zu dieser Frage anhängig).
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