Bei vielen Mittelständlern und insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen ist jedoch die Vorstellung, eine Beteiligungsgesellschaft durch eine offene Beteiligung in den Gesellschafterkreis aufzunehmen, mit Vorbehalten verbunden, die durch negative Fallbeispiele aus den Medien (Stichwort: „Heuschrecke“) noch bestärkt werden.
Investor als Controller
Aus diesem Grund soll nachfolgend die Frage der Zusammenarbeit mit einer mittelständischen Beteiligungsgesellschaft im Gesellschafterkreis möglichst objektiv und praxisbezogen jenseits aller Medienhysterie beantwortet werden. Grundsätzlich wird der Investor im Unternehmen als engagierter Gesellschafter gleichermaßen die Rolle eines Controllers und eines Impulsgebers wahrnehmen. Die operative Führung liegt nach wie vor vollständig beim Management – die mögliche Sorge vor einer Einmischung ins operative Geschäft ist bei mittelständischen Beteiligungsgesellschaften gänzlich unbegründet.
Dieser Artikel ist im Jahrbuch Unternehmensfinanzierung 2012, S.28 f. im Oktober 2011 erschienen.
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