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Tracking durch IP-Anonymisierung datenschutz-konform machen

UST GmbH
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Tracking durch IP-Anonymisierung datenschutz-konform machen

Tracking von Benutzerverhalten auf der eigenen Website könnte so schön und noch informativer sein, wäre da nicht der lästige Datenschutz ;-)

Spaß beiseite: Daß Datenkraken wie Google zumindest ein bischen überwacht werden und jemand darauf achtet, das Monopolisten wie diese (denn dass sind Google, Microsoft und Co.) nicht machen können was sie wollen, schadet überhaupt nicht.

Schon jetzt kann von den Trackingdaten, die mit Google-Analytics gesammelt werden, nicht auf die Person geschlossen werden, die eine Website besucht hat. Aber derzeit wird von Google-Analytics (noch) die IP-Adresse, mit der man im Netz unterwegs ist, an die Server von Google übertragen, wenn auf einer Website der Tracking-Code von Google installiert ist.

Diese Server stehen in den USA und genau dieser Umstand (das Übertragen eines personenbezogenen Datums, also solches wird die IP-Adresse eingestuft, ins Ausland) verstößt gegen das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Ziel und Aufgabe des BDSG ist es, die gesetzliche Grundlage für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Menschen in diesem Land zu liefern.

Google hat deshalb schon vor einiger Zeit reagiert und bietet eine Erweiterung für seinen Tracking-Code an, der die IP-Adresse einfach abschneidet. Dann wird nur die abgeschnittene IP-Adresse auf den Google-Servern in den USA gespeichert. Und diese verstümmelte IP-Adresse erlaubt mit 100%tiger Sicherheit keinen Rückschluss mehr auf den Seitenbesucher.

Zwar reicht dies den deutschen Datenschützern noch nicht (seit dem Frühjahr 2011 besteht unter den Datenschützern Deutschlands Einigkeit darüber, daß das nicht genug ist), dennoch wären Unternehmen gut beraten, von dieser Verstümmelung der IP-Adresse Gebrauch zu machen, wenn Sie Google-Analytics für das Web-Monitoring einsetzen.

Erstens kann man auf diesen Umstand dann in der Datenschutzerklärung auf der eigenen Website hinweisen und so demonstrieren, dass man die Bedenken der Datenschützer und möglicherweise auch der Seitenbesucher ernst nimmt.

Zweitens kann man im Streitfall darauf verweisen, daß eine zusätzliche Anonymisierung der IP-Adresse vor der Übertragung derselben in die USA vorgenommen worden ist.

 

Wenn Sie Google-Analytics einsetzen und eine Anonymisierung der IP-Adressen Ihrer Seitenbesucher durchführen möchten, sprechen Sie uns bitte an.

 

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Ansprechpartner
  • Ingo Ullrich
    Diplom-Informatiker Ingo Ullrich

    Ingo Ullrich (Jahrgang 1970, verheiratet, 1 Kind) beschäftigt sich seit 20 Jahren mit Datenbanken, Daten-Organisation und -Darstellung. Nach dem Studium der Kern-Informatik an der Universität Dortmund sowie der theoretischen Medizin an der Universität Bochum arbeitet er zwei Jahre als Assistent der Geschäftsleitung und ...

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