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AEO-Sicherheitsanforderungen für Wirtschaftsbeteiligte

Manuel Pradas
Hinweis von Manuel Pradas, NetSkill AG für das Netzwerk der Competence Site | 29.11.2011, 9:54:40 AEO-Sicherheitsanforderungen für Wirtschaftsbeteiligte
Um globale Lieferketten vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher insbesondere beim grenzüberschreitenden Warenverkehr effektiv zu schützen, wurden im Dezember 2006 die Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) veröffentlicht. Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (engl. AEO - Authorised Economic Operator). Um das AEO-Zertifikat „Sicherheit“ beantragen zu können, müssen angemessene Sicherheitstandards erfüllt sein, die den Schutz der Waren gewährleisten.
Welche AEO-Sicherheitsanforderungen müssen dabei erfüllt werden?
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