„Betroffen ist im Grunde jedes bilanzierende Unternehmen, welches Pensionsverpflichtungen im Wege der unmittelbaren Pensionszusage hat“, sagt Klaus Günther, Leiter Vertriebsunterstützung Firmen bei HDI-Gerling Leben. Denn das seit Jahresanfang geltende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat große Auswirkungen auf die Handelsbilanz. Genau dies hat sich aber vielfach noch nicht herumgesprochen. „Die Verunsicherung ist groß, deshalb haben wir jetzt eine Beratungsoffensive gestartet“, betont Klaus Günther.
HDI-Gerling Leben hat ein spezielles Beratungskonzept entwickelt, welches die gesamte Pensionszusage auf inhaltliche, arbeits- und steuerrechtliche Schwächen und Finanzierungsquoten analysiert – mit einem Schwerpunkt auf die wesentlichen Daten und Fakten zum BilMoG. Bei diesem sogenannten PzConcept richtet sich der Fokus auf Pensionsrückstellungen, die in der Handelsbilanz nun realitätsnäher bewertet werden müssen. Konkret bedeutet dies: Kostensteigerungen, Gehalts- und Rententrends müssen einbezogen und ein marktnaher Durchschnittszins berücksichtigt werden. „Der schwankende und niedrigere Marktzinssatz führt zu volatileren und ggf. deutlich höheren Pensionsrückstellungen“, sagt Marzena Sierant, Steuerexpertin für betriebliche Altersversorgung bei HDI-Gerling Leben. Gleichzeitig wird künftig versorgungsgebundenes Vermögen mit der zugehörigen Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz saldiert.
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