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  • Glossar "Risikomanagement"
    Glossar "Risikomanagement"

    Folgende Begriffe werden erläutert: Basel II, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Compliance (engl. Einhaltung von Regeln), Corporate Governance

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    Stand-still-plus-Klausel

    Mit Stand-still-plus-Klausel wird die Regelung der EU-Richtlinie zur künftigen Handhabung von Designrechten an karosseriebezogenenen Kfz-Ersatzteilen in der europäischen Union bezeichnet. Sie führt letztlich die vom Ministerrat favorisierte "Free-for-all"-Lösung ein, die es nunmehr allen Mit

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    Reparaturklausel

    Im Zuge der Debatte zum Thema Eurodesign/Designschutz und dem Versuch der Fahrzeughersteller, für ihre Karosserieteile umfangreiche Schutzrechte im Geschmacksmusterrecht zu erringen, schlug der freie Markt die Reparaturklausel vor. Diese Reparaturklausel war vom EU-Parlament als Lösungsansatz b

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    Markenpiraterie

    Markenpiraterie ist die Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Viele Firmen haben ihre Marken (Logo und Text) schützen lassen, um dafür Sorge zu tragen, dass andere diese Zeichen nicht kopieren, um ihre nachgemachten Produkte mit dem Image des eigenen Unternehmens zu verkaufen.

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    ECAR

    ECAR steht für "The European Campaign for the Freedom of the Automotive Parts and Repair Market". Die ECAR-Allianz hat sich im Zusammenhang mit der Debatte um die EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Gebrauchsmusterschutzes/Designrechtes in der Europäischen Union gegründet. Ziel der ECAR war es g

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    Designschutz

    Ende der 80er Jahre haben sich die Fahrzeughersteller bemüht, für alle Karosserie- und Kfz-Ersatz(verschleiß)teile Schutzrechte zu erhalten, um den legalen Vertrieb von Kfz-Teilen durch den freien Markt zu verhindern. Ihr Ziel war eine Monopolisierung des gesamten Marktes für Kfz-Teile. Die Dis

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    Manteltarifvertrag

    Die Manteltarifverträge enthalten Bestimmungen über sonstige Arbeitsbedingungen, wie z.B. Einstellungs- und Kündigungsbestimmungen, Arbeitszeit, Erholungs- und Sonderurlaub, vorübergehende Freistellungen, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen und Bestimmungen zum Ra

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    Kündigung

    Man unterscheidet die sog. ordentliche und die außerordentliche K. Die ordentliche K. ist regelmäßig an eine bestimmte Frist und oftmals an sonstige gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Voraussetzungen gebunden; sie kann auch für eine bestimmte Zeit vertraglich ganz ausgeschlossen werden (z.

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    Haftung des Arbeitnehmers

    Der Umfang der Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit verursacht worden sind, ist abhängig vom Verschuldensgrad.Handelte der Arbeitnehmer vorsätzlich, so haftet er für den entstandenen Schaden dem Arbeitgeber uneingeschränkt. Bei grober Fahrlä

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    Gewerkschaft

    tariffähige Arbeitnehmervereinigungen

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