Dem Engagement bei Sappi ging voraus, dass Eingangsrechnungen, die per Telefax eintreffen, per Gesetz nicht mehr anerkannt sind, es sei denn, dass das Faxgerät die Rechnung mit einer digitalen Signatur versehen kann. In den meisten europäischen Ländern gilt diese Vorgabe seit 2007, in Österreich seit Januar 2008. Statthaft ist neben der Übermittlung von Rechnungen auf dem normalen Postweg demnach nur noch die elektronische Übermittlung, wobei die Rechnung mit einer sicheren Signatur versehen sein muss. Andernfalls ist die Rechnung steuerlich unwirksam und der Vorsteuerabzug für den Rechnungsempfänger unzulässig. Die Bezeichnung „elektronische Übermittlung“ bezieht Fax-Rechnungen mit ein.
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