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    Die Entwicklung zum DCM - Von der Dokumentenverwaltung zum Document Compliance Management

    Brainloop AG
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    Gesetzliche Regelungen und die zunehmende Zusammenarbeit über das Internet haben in den vergangenen 15 Jahren die Anforderungen an den Umgang mit digitalen Schriftstücken in die Höhe geschraubt. Ein revisionssicheres Archiv reicht schon lange nicht mehr aus, um Rechtssicherheit zu schaffen. So hat sich das klassische Dokumentenmanagement im Web 2.0 Zeitalter zum Document Compliance Management auf SaaS-Basis (Software-as-a-Service) entwickelt.

    Der Beginn von Dokumenten Management im digitalen Zeitalter

    Die Auswirkungen von rechtlichen Anforderungen auf den IT -Bereich waren in den vergangenen Jahren ein viel diskutiertes Thema. Aber schon früher, seit Mitte der 90er Jahre, werden die Regeln, die für die analoge Welt gelten, sukzessive auf digitale Umgebungen übertragen. 1995 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS). Sie stellen eine Erläuterung zum Handelsgesetzbuch sowie zur Abgabenordnung dar und im Kern lautet ihre Botschaft: Richtlinien, die bisher nur für die papiergebundene Dokumentation galten, haben jetzt auch Bedeutung für den elektronischen Bereich. Die GoBS betrafen zwar zunächst nur den steuerlichen und handelsrechtlichen Sektor. Die Richtung war damit vorgegeben: In den folgenden Jahren erhöhten die Gesetzgeber in Deutschland und weltweit die Anforderungen für die Handhabung von digitalen Daten und Dokumenten. Entscheidende Regelungen sind etwa die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), der Sarbanes-Oxley Act (SOX) oder sein europäisches Äquivalent – die 8. EURichtlinie. Hinzu kommen viele branchenspezifische Vorschriften. So gelten etwa für die Pharmabranche die Bestimmungen der amerikanischen FDA (Food and Drug Administration). Das betrifft auch europäische Firmen, wenn sie an der Entwicklung von Produkten für den US-Markt beteiligt sind. Bereits seit 1997 gilt hier die Bestimmung 21 CFR part 11, Electronic Records and Electronic Signatures, final rule. Sie regelt den Umgang mit elektronisch erzeugten und gespeicherten Daten sowie mit digitalen Unterschriften.
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