Mit Kopien auf Nummer sicher gehen
Sie haben es sicher schon oft gesehen: Quittungen werden häufig zum Beispiel bei der Deutschen Post oder bei Discountern auf Thermopapier gedruckt.
Das Problem an der Sache: Thermopapier verblasst leider bereits nach kurzer Zeit und wird meist vollständig unleserlich. Sofern Betriebsprüfer dann nicht mehr erkennen können, ob der jeweilige Beleg als Betriebsausgabe abzugsfähig ist oder nicht, kann der Betriebsausgabenabzug gestrichen werden. Denn Unklarheiten gehen stets zulasten des nachweispflichtigen Unternehmers!
Steuerprüfer sind in der Regel auch nicht kulant bei unleserlichen Belegen. Dass es sich dabei um Originalquittungen auf Thermopapier handelt, ist für sie irrelevant.
Um diese Falle zu umgehen, sollten Sie stets alle Thermopapierbelege kopieren und mit dem Originalbeleg abheften. So gehen Sie auf Nummer sicher und riskieren keine unerwarteten Abzüge bei der Betriebsprüfung.
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