Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt) ist nur noch ein Startkapital von ca. 150 € erforderlich.
Die Reduzierung des Körperschaftssteuersatzes auf 15% birgt für Einzelunternehmer beste Chancen, durch Gründung einer GmbH oder UG oder Umwandlung ihres Einzelunternehmens in eine GmbH/UG Steuern zu sparen. Voraussetzung ist, dass der Gesellschafter ungefähr auf die Hälfte des anfallenden Gewinns nicht für seine private Lebensführung benötigt und für den Vermögensaufbau verwenden kann. Denn nur wenn die Gewinne in der GmbH thesauriert werden (also nicht ausgeschüttet werden und in Kapitalanlagen investiert werden), ist es für Spitzenverdiener jenseits eines Durchschnittssteuersatzes von 30% günstiger, die Gewinne in der GmbH zu versteuern. Aus der reich gesparten GmbH kann der angesammelte Gewinn in den Jahren ausgeschüttet werden, in denen die Geschäfte schlechter gehen oder später im Ruhestand. Der Gewinn ist zwar bei der Ausschüttung beim Anteilseigner mit 60% anzusetzen und anschließend mit dem sich aus dem gesamten Einkünften ergebenden persönlichen Steuersatz steuerpflichtig: Dieser wird aber in der Regel sehr viel niedriger als derjenige sein, den man erzielt, wenn man im Erwerbsleben steht und hohe Überschüsse erzielt.
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