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SteuerSparbrief: Ausgabe Februar 2008

Peter Kauth
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Beschreibung

Liebe Leserin, lieber Leser von Steuerrat24,

Helau, Alaaf und Ahoi!! Diese Ausgabe erscheint just zu den närrischen Tagen Anfang Februar 2008. Deshalb geht's hier und heute einmal um das Thema "Narren und Steuern." - Tusch! -

Narren sollen zwar kein Fahrzeug steuern, aber Steuern zahlen dürfen sie wohl. - Hahaha! - Aber jetzt mal im Ernst: Witzisch ist ja wirklich der Vorschlag der Umweltorganisation IWW, dass rülpsende Kühe eine CO2-Steuer zahlen sollen bzw. der Bauer. Denn die Rülpser der Kühe würden das Klima 21-mal stärker belasten als Kohlendioxid. Die so von einer einzigen Kuh produzierten Treibhausgase seien genauso klimaschädlich wie ein Kleinwagen, der 18 000 km im Jahr fährt. Die EU-Kommission plant wohl jetzt eine Richtlinie, die den Kühen das Rülpsen verbietet. - Tusch! - Lustig, aber doch ernst gemeint, ist die Forderung einer Grünen-Politikerin aus Sachsen nach einer Frauensteuer. Nein, die Frauen sollen nicht extra besteuert, sondern steuerlich entlastet und dafür die Männer stärker zur Kasse gebeten werden. Auf was für Ideen manche Leute kommen! - Tusch! - Da wo der Spaß bei manchen anfängt, hört er bei anderen auch schon auf: So bei den Hessen, als die EU-Kommission kürzlich die Bezeichnung Äppelwoi verbieten wollte, weil eben kein Wein drin sei. Dieser Nonsens konnte aber doch verhindert werden, und jetzt sind die Hessen wieder fröhlich. Auch nach dem Landtagswahlergebnis vom letzten Sonntag? - Tusch! -

Die Fastnacht aber hat für die Steuern tatsächlich eine Bedeutung: Im Mittelalter wurden an diesem Tag noch Rechtsgeschäfte abgeschlossen, was während der anschließenden Fastenzeit nicht mehr zulässig war. Und so war die Fastnacht auch ein letzter Termin für die Zahlung von Steuern - und danach war dann 40 Tage Ruhe. Diese Sitte konnte leider nicht in die Neuzeit herüber gerettet werden. Aber doch wirkt die Fastnacht auch in unsere heutigen Steuergesetze hinein:

  • Fastnachts-, Faschings- oder Karnevalsvereine dienen wegen Förderung des traditionellen Brauchtums gemeinnützigen Zwecken und sind daher in besonderer Weise steuerbegünstigt.
  • Spenden an Karnevalsvereine sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar, nicht jedoch Mitgliedsbeiträge.
  • Vergütungen für die künstlerische Mitwirkung bei Karnevalsvereinen, z.B. als Büttenredner oder als Musikant, sind bis zu 2 100 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei diesen nebenberuflichen "Künstlern" muss die künstlerische Qualität nicht unbedingt den Stand eines Profis erreichen.
  • Vergütungen für die nebenberufliche Tätigkeit als Trainer oder Betreuer im Karnevalsverein, z.B. der Kindergarde, können bis zu 2 100 EUR im Jahr steuerfrei bleiben (sog. Übungsleiterfreibetrag).
  • Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstand, Kassierer, Schriftführer oder als Verbandsfunktionär sind neuerdings bis zu 500 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtsfreibetrag).
  • Wer als Mitwirkender, Übungsleiter oder Ehrenamtlicher auf seine Vergütung verzichtet, kann sich vom Verein eine Zuwendungsbestätigung geben lassen und diese dann als Spende steuermindernd absetzen (sog. Aufwandsspende).
  • Bei Humoristen, die gegen Honorar auf Karnevalsveranstaltungen auftreten (z.B. "Et Botterblömche"), kann eine künstlerische Tätigkeit - und damit eine freiberufliche Tätigkeit - angenommen werden, sodass sie ihre Einkünfte unabhängig von der Höhe der Einnahmen mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln können und keine Gewerbesteuer zahlen müssen (FG Düsseldorf vom 25.2.2004, 7 K 7162/01 G).
  • Karnevalssitzungen und Karnevalsumzüge, bei denen das traditionelle Brauchtum im Vordergrund steht, gelten als steuerbegünstigte Zweckbetriebe. Hingegen gehören Masken- und Kostümbälle sowie allgemeine Tanzveranstaltungen zu den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken sind allerdings immer ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
  • "Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum soll nicht ein gescheiter Mensch so tun, als wäre er ein Narr?" (Salvador Dali). Fröhliche und unbeschwerte Fastnachtage wünscht Ihnen
    Ihr
    Peter Kauth
    Redaktion Steuerrat24

    Diese Ausgabe bietet folgende Themen:

    Berufliche Ausgaben

  • Fahrten zur Arbeit: Beschneidung der Entfernungspauschale verfassungswidrig
  • Lehrer: Kosten für Tanzleiterausbildung als Werbungskosten absetzbar
  • Verdienst

  • Freifahrten: Wie eine Jahresnetzkarte als geldwerter Vorteil zu versteuern ist
  • Mehrarbeit bei der Polizei: Vergütung nach der Fünftelregelung steuerbegünstigt
  • Arbeitslosengeld I: Aufhebungsvertrag nun unschädlich fürs Arbeitslosengeld
  • Private Ausgaben

  • Handwerkerleistungen: Sogar das Stimmen des Klaviers ist steuerbegünstigt
  • Handwerkerleistungen: Steuerzuschuss für die Überprüfung des Feuerlöschers
  • Handwerkerleistungen: Gebühren für den Schornsteinfeger steuerbegünstigt
  • Handwerkerleistungen: Auch Reparaturen an Haushaltsgeräten jetzt absetzbar
  • Haushaltsnahe Dienste: Steuerförderung für Baumfällarbeiten und Entsorgung
  • Trennung: Kosten für Auszug aus der ehelichen Wohnung absetzbar
  • Haushaltshilfe: Vorteilhafte Regelung für kurzfristige Beschäftigungen
  • Haushaltshilfe: Aufpassen, wenn die "Perle" weitere Jobs hat!
  • Kinder

  • Kindeseinkommen: Beiträge zu rein privaten Versicherungen nicht abziehbar
  • Elterngeld: Stichtagsregelung 1.1.2007 ist verfassungsgemäß
  • Kapitalerträge

  • Wertpapiere: Ausgabeaufgelder über pari als negative Einnahmen absetzbar
  • Spekulationssteuer: In den Jahren ab 1999 verfassungsmäßig in Ordnung
  • Steuersparmodelle: Verlustverrechnung trotz § 2b EStG jetzt doch möglich
  • Nebentätigkeit

  • Übungsleiterpauschale: Nebentätigkeit auch im EU-Ausland begünstigt
  • Ehrenamtliche Betreuer: Statt Steuervergünstigung ungerechtfertigte Steuerlast
  • Eigenheim und Vermietung

  • Eigenheimzulage: Anspruch auf Zulage auch für Wohnungen im EU-Ausland
  • Selbstständige

  • Betriebs-Pkw: Das Auto in der Einnahmen-Überschussrechnung 2007
  • Betriebsveräußerung oder -aufgabe: Den 55. Geburtstag unbedingt abwarten!
  • Soziales

  • Früherkennung: Wichtiger Hinweis für junge Frauen, geboren nach dem 1.4.1987
  • Erbschaft und Schenkung

  • Lebensversicherung: Verschenken der Police wird ab Juli 2008 teurer

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    Autor
    • Peter Kauth
      Dipl.-Kfm. Peter Kauth

      1975 Abitur 1975 - 1977 Bundeswehrdienst 1977 - 1979 Lehre zum Industriekaufmann 1979 - 1980 Sachbearbeiter bei Siemens AG 1980 - 1985 Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerlehre 1985 - 1987 Assistent des kaufm. Vorstandes bei Dornier GmbH 1987 - 2000 Verantwortlicher Redakteur und Autor beim Steuerfachverlag Seit...

    Herausgebende Organisation