Die Besteuerung von natürlichen Personen ist gekennzeichnet durch die Individualbesteuerung. Diesbezüglich treten regelmässig Diskussionen auf, wie die Ehe, eine grundsätzlich auf Lebensdauer eingegangene, rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, besteuert werden soll. Um diese Problematik in vollem Umfang zu erfassen, würde es sich empfehlen die Ehegattenbesteuerung interdisziplinär zu untersuchen, um beispielsweise Überlegungen aus Ökonomie, Soziologie, Familienrecht, Sozialrecht u.s.w. einzubringen. In dieser Arbeit wird der Akzent jedoch hauptsächlich auf die verfassungsrechtliche Sicht der Ehegattenbesteuerung gelegt.