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    Betriebsausgaben (vorweggenommene)

     
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    Herausgebende Organisation
    k. A.
    Beschreibung
    Betriebsausgaben, die bereits vor Betriebseröffnung angefallen sind, sind dann abzugsfähig, wenn ein ausreichender Zusammenhang mit der geplanten Gewinnerzielung besteht, etwa Finanzierungskosten, Gründungskosten, Reisekosten, Planungs- und Ausbildungskosten, Rechts- und Steuerberatungskosten. Diese Kosten sowie die Vorsteuer daraus sind auch dann abzugsfähig, wenn der Geschäftsbetrieb später nicht aufgenommen wird.
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