Die Behandlung der Familie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht: Konkrete Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung
Das bisher geltende Erbschaftsteuerrecht wurde nicht außer Kraft gesetzt. Dem Gesetzgeber sind aber bei der Neuordnung des Erbschaftsteuergesetzes in dem oben genannten Erbschaftsteuerbeschluss Grundsätze genannt worden, die bei der Gesetzgebung zu beachten sind: Ihm ist jedoch auch ein Gestaltungsspielraum belassen, innerhalb dessen es ihm frei steht, wie die Neuregelung zu erfolgen hat. Zu den Grundsätzen gehört, dass der Gesetzgeber bei der Bewertung der zu besteuernden Güter eine einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umsetzt und die Steuerpflichtigen ‑ ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen ‑ gleichmäßig belastet. Desweiteren soll ein Eingriff dort begrenzt sein, wo der Steuerpflichtige übermäßig belastet und die ihm zugewachsenen Vermögenswerte grundlegend beeinträchtigt werden.
Schließlich ist bei der Ausgestaltung der verfassungsrechtliche Schutz der Testierfreiheit gemäß Art.14 I S.2 GG und der Schutz von Ehe und Familie gemäß Art.6 I GG als weitere Grenze für das Maß der Steuerbelastung zu beachten .
Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben lassen sich bei der gesetzgeberischen Regelung in die Themenbereiche: Bewertung des Grundbesitzes, Neugestaltung des Steuertarifs/der Freibeträge und Sonderbehandlung des Betriebsvermögen einteilen.
In den folgenden Ausführungen sollen nun die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes mit familienrechtlichen Elementen untersucht werden. Dabei wird an entsprechender Stelle genauer auf die einzelnen oben genannten Grundsätze eingegangen, soweit dies notwendig ist.
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