In einer Eilentscheidung hat das Finanzgericht Köln (Az. 6 V 3715/05) festgestellt, dass die seit 01.05.2005 eingeführte Hubraumbesteuerung bei vielen Kombinationskraftwagen und Geländewagen rechtswidrig ist. Darauf verweist der Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Thomas Zacher, Vizepräsident der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV) mit Sitz in Brühl.
Nach dieser Entscheidung, so Prof. Dr. Zacher, dessen Kanzlei auch die Eilentscheidung erwirkt hat, seien die Finanzämter auch nach der Änderung in der Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 23 Abs. 6 a StVZO wurde gestrichen) verpflichtet, die geltende EU-Richtlinie (2001/116/EG vom 20.12.2001) anzuwenden.
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