Gemeinsam Lösungen finden
mit Kompetenz werben

Registrieren
Filtern
Objektbezogen nach Kategorien:
Nach Themen / Centern:
Nach Branchen:
Nach Regionen:
Nach Kategorien:
Weiterleiten
Anzeige
 

Kfz-Steuererhöhung für schwere Kombis und Geländewagen verstößt gegen EU-Recht!

Thomas Zacher
Kompetenzindex:
100%
Als eigenen Kontakt hinzufügen
Zu Interessen/Lesezeichen hinzufügen
Empfänger kann keine Nachrichten empfangen
Empfehlung versenden
Positiv bewerten
Eigentumsrechte für Bearbeitung beantragen
[#hidden_actions_html#]
Herausgebende Organisation
Beschreibung

In einer Eilentscheidung hat das Finanzgericht Köln (Az. 6 V 3715/05) festgestellt, dass die seit 01.05.2005 eingeführte Hubraumbesteuerung bei vielen Kombinationskraftwagen und Geländewagen rechtswidrig ist. Darauf verweist der Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Thomas Zacher, Vizepräsident der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV) mit Sitz in Brühl.

Nach dieser Entscheidung, so Prof. Dr. Zacher, dessen Kanzlei auch die Eilentscheidung erwirkt hat, seien die Finanzämter auch nach der Änderung in der Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 23 Abs. 6 a StVZO wurde gestrichen) verpflichtet, die geltende EU-Richtlinie (2001/116/EG vom 20.12.2001) anzuwenden.


Dateien zum Download
Sie benötigen Adobe Acrobat Reader? Kostenlosen Adobe Acrobat Reader herunterladen
Dialog
 
Ihr Beitrag zu Kfz-Steuererhöhung für schwere Kombis und Geländewagen verstößt gegen EU-Recht!
Publizieren

Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.

Autor
  • Thomas Zacher
    Prof. Dr. Thomas Zacher

    Die Rechtsanwälte Zacher und Partner beraten bundesweit Unternehmer und Privatpersonen in Gestaltungsfragen und bei juristischen oder steuerlichen Problemen.

Herausgebende Organisation