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Kirchhof-Thesen: Die Reform des Einkommensteuergesetzes

 
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k. A.
Beschreibung
Das aktuelle Steuerrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von Gesetzen und Normen, die zum Teil Dutzende von Ausnahmetatbeständen enthalten. Selbst für Fachleute ist es schwer, diesen Paragrafendschungel zu überblicken, noch schwieriger ist es natürlich erst recht für den steuerrechtlichen Laien. Vision des Bundesverfassungsrichters a.D. Paul Kirchhoff ist ein Steuersystem, das jeder versteht. Als Leiter eines Gremiums aus Steuerpraktikern und Steuerwissenschaftlern, dem " Karlsruher Arbeitskreis " nahm er diese Herusforderung an. Ergebnis der zweijährigen Arbeit ist der Entwurf eines Steuergesetzes in nur 21 Paragrafen, die durch sogenannte Verordnungsermächtigungen ergänzt werden. Ein primärer Anspruch des Arbeitskreises war die absolute Vereinfachung des Steuerrechts: Klare, dezidierte Normen sollen jedem Steuerzahler die Möglichkeit geben, die Besteuerung nachzuvollziehen, ohne dabei auf diverse Hilfsmittel wie Handbücher, CD-Roms und Steuerprogramme zurückgreifen zu müssen.

Das aktuelle Steuerrecht erfüllt diverse Funktionen, wie z.B. Lenkungs-, Intervetions- und Verfremdungstatbestände. Der ursprüngliche Zweck, die Stärkung des Staatshaushaltes, ist dabei ins Hintertreffen geraten. Dieses möchte der Gesetzesentwurf des " Karlsruher Arbeitskreises " jedoch ändern.

Nach Kirchhoff sollen steuerbar nur Markteinnahmen abzüglich der erwerbssichernden Ausgaben, der existenzsichernden Ausgaben und , je nach Höhe, die gemeinnützigen Spenden sein. Auf Steuersubventionen soll verzichtet werden, da sie den Steuerpflichtigen aufgrund von Steuerentlastungsangeboten zu Verhaltensweisen drängen, die dieser aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglicherweise sonst nicht wählen würde. Durch eine Beseitigung der Subventions- und Verfremdungstatbestände sowie der System- und Formulierungsmängel könnte die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer erheblich erweitert werden, so daß der Steuertarif dadurch erheblich gesenkt werden könnte. Ferner soll ein steuerfreies Existenzminimum von 16.000 DM eingeführt werden. Die Besteuerrung beginnt mit einem Satz von 15 % und steigt linear progressiv bis zu einem Satz von 35 % an. Der Höchstsatz soll bei einem Einkommen von 70.000 DM für Ledige bzw. bei 140.000 DM für Verheiratete erreicht sein. Auch für Kinder soll ein Anspruch auf den Freibetrag
von 16.000 DM bestehen. darüber hinaus soll auch das Kindergeld erhöht werden. Geld, das aufgewendet wird, um eine betriebliche, gesetzliche oder private lebenslange Rente zu sichern, soll steuerfrei bleiben: Steuerzahlungen sollen erst anfallen, wenn daraus später die Rente bezogen wird.

Dieser sehr ehrgeizige Gesetzesentwurf wurde Anfang des Monats Mai dem Finanzausschuß des Bundestages vorgestellt, wo er bei Vertretern verschiedener Fraktionen auf großen Beifall stieß. Dennoch wurde festgelegt, die Diskussion darüber zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.

Den gesamten Gesetzesentwurf , sowie Ausführungen und Erläuterungen des " Karlsruher Arbeitskreises " können Sie unter der unten angegebenen URL einsehen und als pdf-Datei kostenlos herunterladen.
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