Simon-von-Utrecht-Straße 31
20359 Hamburg
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Bei allen diesen Vorgängen verändern sich die Vermögensverhältnisse der Begünstigten. Juristisch werden Erbschaften und Schenkungen deswegen als Erwerb behandelt und sind folglich steuerpflichtig. Somit zieht der Tod einer Person oder die Schenkung unter Lebenden nicht nur persönliche und familiäre Konsequenzen nach sich, sondern begründet gleichzeitig auch steuerliche Tatbestände.
Ohne Zweifel sind Schenkungen und Erbschaften allgegenwärtige Vorgänge des Alltagslebens. Jedoch erfahren diese beiden Vorgänge durch die Öffnung der Weltmärkte und der fortschreitenden Globalisierung erhebliche steuerliche Brisanz. Insbesondere die Entwicklung der Europäischen Union mit ihren europäischen Unionsbürgerrechten sorgt für eine stetige Internationalisierung innerhalb von Familien. Nicht selten gerät das deutsche Erbschaftsteuerrecht in Kontakt mit ausländischem Nachlassrecht.
Neben einer Einführung in das deutsche Erbschaftsteuerrecht werden in dem Seminar schwerpunktmäßig Probleme des so genannten internationalen Erbfalls betrachtet.
Ihre Anmeldung bitte bis 13. Oktober 2010
Zu unserem kostenlosen Seminar können Sie sich
» per beiliegendem Antwortfax oder
» per E-Mail an seminare@wzr-legal.com anmelden.
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