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Ein Nachlass wird innerhalb der Familie und Verwandtschaft aufgeteilt, ein Vermögen wird an Dritte vererbt, ein Betrieb geht an einen Nachfolger über, ein Grundstück wird an die Kinder verschenkt:
Bei allen diesen Vorgängen verändern sich die Vermögensverhältnisse der Begünstigten. Erbschaften und Schenkungen werden deswegen juristisch als Erwerb behandelt und unterliegen folglich der Steuerpflicht. Das Ableben einer Person oder die Schenkung unter Lebenden ziehen daher nicht nur persönliche und familiäre Konsequenzen nach sich, sondern begründen gleichzeitig auch steuerliche Tatbestände.
Die fortschreitende Globalisierung und Internationalisierung bringen es mit sich, dass die Erbschaft zunehmend auch Vermögensgegenstände umfasst, die sich im Ausland befinden. Daraus ergeben sich weitreichende praktische Konsequenzen, weil nunmehr nicht alleine der Staat, in dem sich das Vermögen befindet, an dem Erwerb partizipieren möchte. Selbst bei Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens kann es daher zu höheren Kosten kommen, als wenn das Vermögen in Deutschland gelegen wäre. Was gilt hier im besonderen für die Schweiz? Wie werden die praktischen Probleme gelöst, die beispielsweise mit der Verwaltung von Depots und Konten nach Eintritt des Erbfalles verbunden sind?
Die Referenten Dr. Thomas Wülfing und Roland Luchsinger, geben einen umfassenden Überblick über die steuerrechtliche Behandlung von Auslandsvermögen mit besonderem Blick auf den internationalen Erbfall. Zudem beleuchten sie die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und geben praktische Tipps für Fragen rund um das Schweizer Bankkonto im Erbfall.
Nach dem Seminar haben Sie die Möglichkeit, mit uns in ungezwungener Atmosphäre bei Snacks und Getränken den Abend ausklingen zu lassen.
Ihre Anmeldung bitte bis 2. Dezember 2010
Zu unserem kostenlosen Seminar können Sie sich
» per beiliegendem Antwortfax oder
» per E-Mail an seminare@wzr-legal.com anmelden.
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