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SteuerSparbrief: Ausgabe April 2008

Peter Kauth
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Beschreibung

Liebe Leserin, lieber Leser von Steuerrat24,

Gefühle können ja manchmal trügen - aber die gefühlte Schwindsucht im Portemonnaie trügt offenbar nicht. Jetzt bestätigt ein amtliches Gutachten das Gefühl der Menschen, dass ihre Kaufkraft seit Jahren schwindet. Die Bürger können sich von ihrem Einkommen immer weniger leisten - seit 2005 Jahr für Jahr zwischen 1,1 und 1,3 Prozent weniger. Das hat Gründe nicht nur auf der Ausgabenseite, sondern auch auf der Einnahmenseite:

  • Ausgabenseite: Die Preise steigen seit Jahren, insbesondere seit Einführung des Euro. Im letzten Jahr haben vor allem die Preise für Energie, Treibstoff und Lebensmittel kräftig angezogen. Getrieben wurden die Preise auch von der höheren Mehrwertsteuer. Außerdem stieg die Steuerbelastung, weil zahlreiche Vergünstigungen abgebaut wurden, z. B. bei Entfernungspauschale, Sparerfreibetrag usw. Die im Steuergesetz enthaltenen Frei- und Pauschbeträge wurden nie erhöht, sondern stets nur gekürzt.
  • Einnahmenseite: Viele Arbeitnehmer haben seit Jahren keine nennenswerten Lohnerhöhungen mehr bekommen. Rentner mussten in den Jahren 2004 bis 2006 sogar Nullrunden hinnehmen und erhielten im Jahre 2007 gerade mal ein halbes Prozent mehr. Staatliche Leistungen, wie BAföG, Kindergeld oder Wohngeld, verharren schon lange auf gleichem Stand.
  • Aber selbst wenn es Lohnerhöhungen in Höhe der Preissteigerungsrate gibt, verringert sich die reale Kaufkraft. Schuld daran ist die sog. kalte Progression. Das bedeutet, dass der Staat bei jedem zusätzlich verdienten Euro immer ungenierter zugreift, die Steuerlast also aufgrund des progressiven Steuertarifs mit einem höheren Prozentsatz steigt. Bei einem Ledigen mit einem Einkommen von 25.000 Euro und einer Lohnerhöhung von 5 % steigt die Steuerlast um 8,8 %. Ist der Ledige Lokführer und erhält auf seine 25.000 Euro 11 % mehr Lohn, muss er 19,5 % mehr an Steuern zahlen. Ein wesentlicher Grund für die 'kalte Progression' ist die niedrige Grenze, ab welcher der Spitzensteuersatz von derzeit 42 % zu zahlen ist. Lag diese Grenze im Jahre 1999 noch bei 61.377 Euro, so wurde sie im Jahre 2004 auf 52.152 Euro herabgesetzt (bei Verheirateten gelten doppelte Beträge). Dies führt dazu, dass längst nicht mehr nur Spitzenverdiener, sondern auch Facharbeiter den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Statt die Grenze abzusenken, müsste sie bei vergleichbarer Kaufkraft heute bei mindestens 80.390 Euro liegen. Dann würde der Steuertarif weniger steil ansteigen und so die 'kalte Progression' zumindest etwas verringert.

    Der Staat ist doppelter Profiteur, denn er greift den Bürgern von beiden Seiten in die Tasche - bei ihren Ausgaben und bei ihren Einnahmen: Er verdient sowohl an den Preissteigerungen über die höhere - und seit 2007 um 3 Prozentpunkte erhöhte - Mehrwertsteuer als auch an den Lohnerhöhungen über die überproportionale Einkommensteuer. Allein der Preisanstieg bei den Kraftstoffen bringt dem Staat gegenüber 2005 jährlich rund 3 Milliarden Euro mehr ein. Da ist die hartnäckige Weigerung von Finanzminister Steinbrück unverständlich, hiervon 2,5 Milliarden Euro den Pendlern über die Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale zurückzugeben. Bei Lohnerhöhungen von durchschnittlich 1,6 % kassiert der Staat nicht nur 1,6 % mehr Steuereinnahmen, sondern darüber hinaus aufgrund der 'kalten Progression' noch zusätzlich 2,5 Milliarden Euro. Einer Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) zufolge soll die 'kalte Progression' allein in den Jahren 2006 bis 2012 zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 63 Milliarden Euro (!) führen. 85 Prozent dieser Summe werden von Normalverdienern geschultert (BT-Dr. 16/8346). Diese unheimlich hohen heimlichen Steuererhöhungen sind gerade bei Normalverdienern ungerechtfertigt.

    Passend zum Thema sei hier an eine Aussage von Bundeswirtschaftsminister Glos vom 11.5.2007 erinnert: "Auf einen angemessenen Anteil am gemeinsamen Erfolg haben gerade Arbeitnehmer ein gutes Recht. Wir dürfen ihnen diesen Anteil nicht im Wege schleichender Steuererhöhungen durch die sog. kalte Progression wieder wegnehmen." Richtig, das Problem scheint erkannt, jetzt müssen endlich Taten folgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr
    Peter Kauth
    Redaktion Steuerrat24

    Diese Ausgabe bietet folgende Themen:

    Berufliche Ausgaben

  • Werbungskosten: Ausgaben auch dann absetzbar, wenn andere zahlen
  • Berufskraftfahrer: Grundqualifikation und Weiterbildung steuerlich absetzbar
  • Auswärtstätigkeit: Übernachtungsbelege im Ausland jetzt unbedingt sammeln!
  • Dienstsport: Fahrt- und andere Sportkosten bei Polizisten steuerlich absetzbar
  • Verdienst

  • Beiträge zu Berufsverbänden: Wenn der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Antragsfrist beträgt weiterhin nur zwei Jahre
  • Private Ausgaben

  • Krankenversicherung: Sonderausgabenabzug verfassungswidrig zu niedrig
  • Krankheitskosten: Wann eine Delphintherapie steuerlich berücksichtigt wird
  • Kinder

  • Schulbesuch im Ausland: Auch besonders hohes Schulgeld absetzbar?
  • Neuer Freiwilligendienst "weltwärts": Begünstigt mit Kindergeld und Freibetrag
  • Freiwilligendienst: Wartezeit darf nicht länger als vier Monate dauern
  • Zivildienst: Neue Einberufungsregelung kostet manche Eltern 154 Euro
  • Kapitalerträge

  • Aktiensplit bei Porsche: Keine Beteiligung des Fiskus
  • Genussscheine: Steuervorteil jetzt zum letzten Mal nutzen
  • Spin-Off-Dividenden: Was ist das und wie werden sie besteuert?
  • Nebentätigkeit

  • Familienpflege: Betreutes Wohnen von behinderten Menschen in Gastfamilien
  • Eigenheim und Vermietung

  • Erhaltungsaufwand: Von Dritten beauftragte und bezahlte Leistungen absetzbar
  • Eigenheimzulage: Restförderung ab 2006 nicht mehr auf Folgeobjekt übertragbar
  • Grundsteuer: Neue Verfassungsbeschwerde wegen Grundsteuer anhängig
  • Grundsteuer: Erlass jetzt auch bei strukturellem Leerstand oder Mietpreisverfall
  • Renten und Pensionen

  • Frührentner: Höhere Hinzuverdienstgrenzen ab 1.1.2008
  • Selbstständige

  • Betriebs-Pkw: Vereinfachungsregelung bei Nutzung für andere Einkünfte
  • Kirchensteuer

  • Kirchensteuer: Wegen Halbeinkünften auch bei 0 Euro Einkommensteuer?
  • Steuergrundlagen
    Solidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt Verlustabzug: Verlustvortrag des Erblassers nicht mehr beim Erben nutzbar


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    Autor
    • Peter Kauth
      Dipl.-Kfm. Peter Kauth

      1975 Abitur 1975 - 1977 Bundeswehrdienst 1977 - 1979 Lehre zum Industriekaufmann 1979 - 1980 Sachbearbeiter bei Siemens AG 1980 - 1985 Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerlehre 1985 - 1987 Assistent des kaufm. Vorstandes bei Dornier GmbH 1987 - 2000 Verantwortlicher Redakteur und Autor beim Steuerfachverlag Seit...

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