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SteuerSparbrief: Ausgabe Januar 2008

Peter Kauth
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Beschreibung

Liebe Leserin, lieber Leser von Steuerrat24,

das deutsche Steuerrecht gilt als das komplizierteste der Welt. Und was tat die große Koalition als erstes? Sie schaffte den Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten zum 1.1.2006 ab. Das hätten die Schildbürger nicht besser machen können! Danach blieb der Bundesfinanzminister fast zwei Jahre lang in Deckung und machte keinen Mucks zu den zahlreichen Zweifelsfragen. Groß waren deshalb die Unsicherheiten bei Bürgern, Beratern und Finanzbeamten. Schon früh hatten wir sorgfältig und fundiert begründet, dass und weshalb der Jahresbeitrag für Steuerrat24 von 29 Euro in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sein muss. Dem stimmt der Fiskus nun endlich zu (BMF-Schreiben vom 21.12.2007, IV B 2 - S 2144/07/0002).

Doch der neue Anwendungserlass zum Sonderausgabenabzugsverbot lässt immer noch manche Frage ungeklärt:

  • Steuerberatungskosten, die sich auf das Ausfüllen der einzelnen Anlagen zur Steuererklärung beziehen, sollen nicht zur Einkunftsermittlung gehören und daher nicht absetzbar sein. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Ausfüllen der "Anlage EÜR". Absetzbar sind hingegen Kosten für die Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben sowie für das Anfertigen von Zusammenstellungen. In den meisten Fällen erfolgt die Einkunftsermittlung jedoch durch Ausfüllen der entsprechenden Formulare, und zwar der Anlagen N, V, R, KAP, SO und AUS. Daher müsste auch das Ausfüllen dieser Formulare absetzbar sein, wenn eine zusätzliche Auflistung von Einnahmen und Ausgaben nicht erforderlich ist.

  • Steuerberatungskosten, die sich auf Kinderbetreuungskosten beziehen, sollen nach Ansicht des Fiskus dem Privatbereich zugeordnet werden und somit nicht absetzbar sein. Doch Kinderbetreuungskosten sind in den meisten Fällen erwerbsbedingt und damit wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Hierzu hatten die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einst versprochen, Steuerberatungskosten seien insoweit absetzbar, "als sie auf die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten entfielen" (BT-Drucksache 16/974 vom 15.3.2006, Seite 8).

  • Vermisst wird eine Aussage, dass Steuerberatungskosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind, wenn der Privatanteil nicht mehr als 10 % ausmacht (R 9.1 Abs. 2 Nr. 1 LStR 2008). Hierzu hatte die Bundesregierung einst erklärt, "die künftige Abziehbarkeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben hänge davon ab, wie groß der Anteil der enthaltenen zugeordneten Kosten der privaten Lebensführung sei. Betrügen diese nicht mehr als 10 Prozent, könne der Betrag komplett abgezogen werden, ansonsten sei aufzuteilen" (BT-Drucksache 16/255 vom 14.12.2005, Seite 7).

  • Es ist schon grotesk - und auch ziemlich ärgerlich, wie die Regierenden die Bürger für dumm verkaufen: Begründet wird die Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten mit der "Rechtsvereinfachung" (BT-Drucksache 16/105 vom 29.11.2005, Seite 4). Wie bitte?! Das ist Volksverdummung höchsten Grades: Das Eintragen von Steuerberatungskosten mit einem Gesamtbetrag in die Zeile 82 des Steuerhauptformulars war bisher eine leichte Übung und für jedermann verständlich. Richtig kompliziert wurde es erst mit der erforderlichen Aufteilung und Zuordnung!

    Noch schlimmer aber ist, dass die Regierenden das Volk auch gezielt dumm halten wollen. Seit Jahren schaffen sie immer kompliziertere Steuerregeln, die der normale Bürger nicht mehr durchschaut. Immer mehr Rentner, die sich wegen Alters ohnehin mit der Steuermaterie schwer tun, werden in die Steuererklärungspflicht getrieben (ab 2005). Benötigt der Bürger dann fachliche Hilfe bei der Steuererklärung, kann er diese Kosten nicht mehr steuermindernd absetzen (ab 2006). Sucht er eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt, muss er dafür extra bezahlen (ab 2007). Und nach wie vor ist die - sogar auch kostenlose! - Hilfeleistung von Freunden und Bekannten in steuerlichen Angelegenheiten verboten. Angesichts dieser Tatsachen drängt sich der Verdacht auf, die Steuerbürger sollen davon abgehalten werden, ihre steuerlichen Rechte wahrzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Peter Kauth
    Redaktion Steuerrat24

    Diese Ausgabe bietet folgende Themen:

    Berufliche Ausgaben

  • Steuerberatungskosten: Vereinfachungsregeln für gemischte Beratungskosten
  • Strafverteidigung: Trotz strafbaren Verhaltens als Werbungskosten absetzbar
  • Sprachkurs in Südafrika: Reisekosten nicht ohne weiteres abzugsfähig
  • Verdienst

  • Firmenwagen: Wie selbst getragene Treibstoffkosten berücksichtigt werden
  • Firmenwagen: Zuzahlungen zum Kaufpreis jetzt als Werbungskosten abziehbar
  • Übergangsbeihilfen für Zeitsoldaten: Steuerfreiheit letztmals im Jahre 2008
  • Direktversicherung: Vorteile bei Gehaltsumwandlung für Midi- und Mini-Jobber
  • Private Ausgaben

  • Geschiedene: Wie Unterhaltsleistungen mit Auslandsbezug behandelt werden
  • Scheidung und Trennung: Neues Unterhaltsrecht ab 2008
  • Riester-Verträge: Eigenbeitrag zwecks voller Förderung ab 2008 aufstocken!
  • Altersvorsorge: Einschnitt für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Kinder

  • Geschiedene: Kosten für Umgang mit Kindern leider doch nicht absetzbar
  • Unterhalt an Trennungskinder: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2008
  • Kinder in Ausbildung: Deutliche Verbesserungen bei der BAföG-Förderung
  • Kapitalerträge

  • Lebensversicherungen: Verbesserung bei Rückkaufswert und stillen Reserven
  • Lebensversicherungen: Verkauf von Policen letztmals 2008 steuerfrei
  • Abgeltungsteuer ab 2009: Auswirkungen bereits im Jahre 2008
  • Nebentätigkeit

  • Ehrenamtliche Tätigkeit: Höherer Steuerfreibetrag gilt rückwirkend ab 1.1.2007
  • Pflegetätigkeit: Höhere Rentenanwartschaften für Pflegepersonen ab 2008
  • Tagesmütter: Bei Bezahlung aus öffentlichen Kassen auch 2008 noch steuerfrei
  • Selbstständige

  • Bewirtungskosten: Bewirtung von freien Mitarbeitern nur begrenzt absetzbar
  • Künstler und Publizisten: Einschränkung beim steuerlichen Vorsorgeabzug
  • Soziales

  • Zuzahlungen: Verschärfung bei der 1 %-Zuzahlungsgrenze für Chroniker
  • Arbeitslosengeld I und II: Ersatz der 58er-Regelung durch neue 63er-Regelung
  • Rentenversicherung: Keine Erstattung mehr für zu Unrecht gezahlte Beiträge
  • Steuergrundlagen

  • Grenzpendler und Gastarbeiter: Steuerliche Verbesserungen ab 2008

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    Autor
    • Peter Kauth
      Dipl.-Kfm. Peter Kauth

      1975 Abitur 1975 - 1977 Bundeswehrdienst 1977 - 1979 Lehre zum Industriekaufmann 1979 - 1980 Sachbearbeiter bei Siemens AG 1980 - 1985 Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerlehre 1985 - 1987 Assistent des kaufm. Vorstandes bei Dornier GmbH 1987 - 2000 Verantwortlicher Redakteur und Autor beim Steuerfachverlag Seit...

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