Erzielt ein in Österreich ansässiger selbstständiger Berufssportler Einkünfte aus der Teilnahme an Sportveranstaltungen in Deutschland, so dürfen diese nach dem DBA-Österreich vom 4. Oktober 1954 nur dann der deutschen Einkommensteuer unterworfen werden, wenn sie einer in Deutschland bestehenden Betriebsstätte des Sportlers zuzuordnen sind.
Die Entscheidung im Volltext steht Ihnen im Anhang als pdf-datei zum kostenlosen Download zur Verfügung.