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Zinsschranke

Fremdfinanzierung nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Zinsschranke
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Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und Zinsschranke. Ziel der sogenannten Zinsschranke nach § 4h EStG ist es, Steuerausfälle durch überhöhte Fremdfinanzierung zu verhindern. Die Umsetzung der höchst komplexen und kontrovers diskutierten Vorschrift gestaltet sich schwierig. Der Autor erläutert ausführlich die neue Regelung, weist auf offene Rechtsfragen hin und zeigt dem Praktiker die Gestaltungsspielräume auf. Mit detaillierten Berechnungsbeispielen.
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