In einem Beitrag über den Unternehmergeist drängt sich zunächst die Frage auf, was mit diesem Begriff im eigentlichen Sinne gemeint ist. Sie ist dank einer Definition der EU-Kommission leicht zu beantworten. Wie zu allen wichtigen Dingen des Lebens gibt es hierzu ein Grünbuch der EU: „Unternehmergeist in der EU“ lautet der Titel des im Jahr 2003 erschienenen Werks. Dort heißt es:
„Unternehmergeist ist die kreative Fähigkeit des Einzelnen, alleine oder innerhalb einer bestehenden Organisation eine Chance zu erkennen und sie mit dem Ziel zu verfolgen, etwas Neues zu schaffen oder wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.“Besonders wichtig scheint der erste Teil der Definition: Unternehmergeist ist eine Fähigkeit des Einzelnen. Es handelt sich also um eine Eigenschaft der kleinsten wirtschaftlichen Einheit ‑ dem Menschen! Individuen besitzen Unternehmergeist, nicht Gesellschaften. Insofern könnte man sich darauf beschränken, die individuellen Voraussetzungen für Unternehmergeist zu beschreiben. Das scheint aber zu kurz gegriffen. Denn Unternehmergeist entwickelt sich in einem gesellschaftlichen Kontext. Eine Gesellschaft kann ihn fördern oder verhindern. Und es ist keineswegs so, dass Unternehmergeist zu jeder Zeit von allen Gesellschaften als etwas Positives gesehen wurde. Ganz im Gegenteil.
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