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Der Begriff „Bekannter Versender“

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  • Frage von Detlef Symanski , Consulting Management Symanski zu Der Begriff „Bekannter Versender“ von Hagen Zumpe | 17.1.2013, 11:45:45 Bekannter Versender

    Ich erlaube mir, die Ausführungen von Herrn Dipl. Ing Elsner etwas zu korrigieren. Der Status Bekannter Versender und der Status AEO werden getrennt von einander vergeben. Während für den Status "Bekannter Versender" oder international "known consignor" in Deutschland das LBA zuständig ist, wird der AEO durch die...  mehr

    Ich erlaube mir, die Ausführungen von Herrn Dipl. Ing Elsner etwas zu korrigieren. Der Status Bekannter Versender und der Status AEO werden getrennt von einander vergeben. Während für den Status "Bekannter Versender" oder international "known consignor" in Deutschland das LBA zuständig ist, wird der AEO durch die Zollbehörden vergeben. Der Status "AEO" beinhaltet als Hauptaugenmerk eher die Vereinfachung von Zollformalitäten. Aufgrund der hierzu notwendigen Überprüfungen kann unter Hinweis auf einen Status AEO-S und AEO-F parallel der s.g. Geschäftliche Versender zum Einsatz kommen. Dieser berechtigt zum Luftfrachtversand ohne zusätzliche Sicherheitskontrollen der Ware bei Verladung in reine Frachtflugzeuge. Es empfiehlt sich, die beiden Verfahren, so sie denn angestrebt werden, parallel zu erwerben. Das erspart doppelte Behördengänge bei der Beschaffung entsprechender Nachweise. Wichtig dabei zu beachten ist jedoch, die Erlangung des einen Status führt nicht automatische zur Erlangung des anderen. Sie beinhaltet auch keinen Rechtsanspruch auf die Erlangung des zweiten Status. Betrachten Sie daher den AEO und den zBV als seperate Vorgänge.
    Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
    Detlef Symanski 
  • Antwort von Dipl.-Ing. Walter Elsner , PCS Systemtechnik GmbH zu Der Begriff „Bekannter Versender“ von Hagen Zumpe | 7.9.2012, 10:49:57 RE: ( 2 ) Der Begriff „Bekannter Versender“

    Als „Bekannter Versender“ oder international AEO, Authorizied Economic Operator wird ein Unternehmen bezeichnet, das über eine Zertifizierung des Luftfahrtbundesamtes verfügt, mit der die luftfrachtrelevanten Prozesse im Unternehmen sicher geregelt sind. Ab dem 25.03.2013 werden Luftfrachtsendungen von...  mehr

    Als „Bekannter Versender“ oder international AEO, Authorizied Economic Operator wird ein Unternehmen bezeichnet, das über eine Zertifizierung des Luftfahrtbundesamtes verfügt, mit der die luftfrachtrelevanten Prozesse im Unternehmen sicher geregelt sind. Ab dem 25.03.2013 werden Luftfrachtsendungen von Unternehmen ohne Zertifizierung gesondert kontrolliert, was zu zusätzlichen Kosten führt. Es entstehen erhöhte Liege- und Transportzeiten. Diese Regelung führt dazu, dass bei derzeit vielen produzierenden und exportierenden Unternehmen die Zutrittskontrolle bzw. die geregelte Zutrittssteuerung neu organisiert wird. Eine umfassende Zutrittskontrolle des Luftfrachtbereichs ist nämlich Voraussetzung dafür, sich bis März 2013 als „Bekannter Versender“ zertifizieren lassen wollen. 

  • Antwort von Dipl. Betriebswirtin (BA) Sabine Dörr , tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH zu Der Begriff „Bekannter Versender“ von Hagen Zumpe | 7.9.2012, 10:44:01 RE: Der Begriff „Bekannter Versender“

    Der Unternehmensstatus „Bekannter Versender“, der über eine Zertifizierung durch das Luftfahrtbundesamt erlangt werden kann, ist ein Gütezeichen dafür, dass die luftfrachtrelevanten Prozesse des Unternehmens im Hinblick auf die sichere Versendung von Luftfracht so definiert sind, dass die dafür gesetzlich geforderten...  mehr

    Der Unternehmensstatus „Bekannter Versender“, der über eine Zertifizierung durch das Luftfahrtbundesamt erlangt werden kann, ist ein Gütezeichen dafür, dass die luftfrachtrelevanten Prozesse des Unternehmens im Hinblick auf die sichere Versendung von Luftfracht so definiert sind, dass die dafür gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards eingehalten werden. Dies sorgt dafür, dass der Abfertigungsprozess der Luftfracht vom Versender bis zum Verladen merklich vereinfacht und beschleunigt werden kann, da separate Sicherheitskontrollen am Flughafen entfallen.

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