Ziel dieser Praxistagung ist das Aufzeigen der Handlungsspielräume und wesentlichen Haftungsgefahren bei Eintritt einer Unternehmenskrise - und vor allem die Möglichkeiten der Haftungsvermeidung. Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung zeigen Tendenzen, die in der Krise handelnden Personen – Geschäftsleiter, Gesellschafter, Berater, aber auch Kreditinstitute und Gläubiger – noch stärker in Haftung zu nehmen und so die den Gläubigern zur Verfügung stehende Masse zu mehren. Unsere Top-Experten vermitteln die praktisch umsetzbaren Kenntnisse, die erforderlich sind, um sich auch in der Krise des Unternehmens auf rechtlich sicherem Boden zu bewegen. Dabei stehen sowohl rechtliche als auch strategische und kommunikative Aspekte im Vordergrund. Profitieren Sie zudem vom intensiven Austausch zum Thema „Governance in der Restrukturierung“.
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat sowie Mitarbeiter der Rechtsabteilung und der Finanzabteilung von Industrieunternehmen; Mitarbeiter aus Kreditinstituten, Sanierungsberater sowie Rechts- und Steuerberater.
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Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.






