Die grobe Klassifizierung der Erfolgsbeteiligungen kennt die Leistungsbeteiligung, die Ertragsbeteiligung und die Gewinnbeteiligung. Unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung ist wesentlich, daß Erfolgsbeteiligungen grundsätzlich dem arbeitsrechtlichen Sektor zuzuordnen sind und auf die Mitarbeiter entfallende Erfolgsanteile somit wie regulärer Arbeitslohn behandelt werden, also dem Lohnsteuerabzug bzw. in der Regel auch der Sozialversicherungsbelastung unterliegen.
Dieser Beitrag stellt die einzelnen Formen der Erfolgsbeteiligung anhand von Umsetzungsbeispielen in verschiedenen Unternehmen vor.
Mit freundlicher Genehmigung der Bertelsmann Stiftung.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein abgeschlossenens Kapitel aus dem Buch "Mitarbeiter am Kapital beteiligen - Leitfaden für die Praxis", erschienen im Verlag Bertelsmann Stiftung. Das Buch können sie hier bestellen.
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