Bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit können die Versicherten zwischen verschiedenen Überschusssystemen wählen. So genannte „Geld zurück Angebote“ hören sich verlockend an – lohnen sich für Kunden aber nur selten.
Über eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) – das empfehlen sämtliche Experten unisono – sollte jeder nach 1961 geborene Arbeitnehmer und Selbständige verfügen, da er im Ernstfall sonst von einer minimalen staatlichen Unterstützung leben muss. Vor dem Abschluss gibt es jedoch einiges zu beachten: Neben einer ausreichenden Höhe der BU-Rente kommt es auf das Bedingungswerk und die Qualität der Versicherungsgesellschaft an. „Wichtig ist aber auch die Überlegung, welches Überschusssystem gewählt wird“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.
Zur Verwendung der Überschüsse stehen zwei unterschiedliche Ansätze zur Auswahl: Auf der einen Seite gibt es die so genannten „Geld zurück“-Angebote. Dabei erhält der Versicherte für den Fall, dass er nicht berufsunfähig wird, einen Teil seiner einbezahlten Beiträge – die mögliche Ablaufleistung – am Ende der Laufzeit zurück. Auf der anderen Seite gibt es das System der Beitragsverrechnung. Dabei setzt der Versicherer den erwirtschafteten Überschuss fortlaufend dazu ein, den Bruttobeitrag des Versicherten zu reduzieren. Das Ersparte kann der Versicherte dann beispielsweise anlegen oder zur Altersvorsorge nutzen.
Beim Vergleich beider Systeme sind jeweils unterschiedliche Faktoren zu beachten: Bei „Geld-zurück“-Angeboten ist die Höhe der Beitragsrückerstattung maßgeblich für das Gesamtergebnis. Hingegen kommt es bei Beitragsverrechnungs-Angeboten auf die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Beitrag sowie auf die Verwendung der Ersparnisse an.
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