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Privatnutzung des Internet am Arbeitsplatz

Bartsch Rechtsanwälte
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Das Internet ist ein aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenkendes Informations- und Kommunikationsmedium. Die Nutzung von Internet und Email als Arbeitsmittel ist heute selbstverständlich. Damit geht aber auch die Möglichkeit einer privaten Nutzung einher. Der Aufsatz „Privatnutzung des Internet am Arbeitsplatz“ behandelt die Fragen, wann diese Privatnutzung erlaubt ist, wie die Privatnutzung vom Arbeitgeber eingeschränkt werden kann und welche Folgen ein Verstoß gegen das Verbot der Privatnutzung des Internet für den Arbeitnehmer haben kann. Nach einer neueren Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 12.07.2004, Az.: 7 Sa 1243/03) ist die private Nutzung in einem angemessenen Umfang zulässig, wenn sie vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich verboten wurde. Es empfiehlt sich deshalb eine klare vertragliche Regelung. Sollte diese beim Abschluss des Arbeitsvertrages nicht getroffen worden sein, besteht für den Arbeitgeber aber auch die Möglichkeit, das Verbot im Rahmen seines Direktionsrechts anzuordnen. Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verbot der Privatnutzung, muss er mit Abmahnungen, im Wiederholungsfalle mit einer  verhaltensbedingten Kündigung rechnen.
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