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Zeitarbeit als Flexibilitätsmotor auch im Bauhauptgewerbe ermöglichen

Werner Stolz
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Beschreibung
Seit nunmehr bald 25 Jahren gilt das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe. Damals hat der Gesetzgeber zu einer radikalen Lösung gegriffen, um illegale Beschäftigung auf Baustellen zu bekämpfen. Heute aber konzentriert sich die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung auf verschiedene Umgehungstatbestände, die es ohne dieses Verbot und bei einer Legalisierung der Arbeitnehmerüberlassung gar nicht mehr geben würde, wie den Abschluss von Scheinwerkverträgen oder die angeblich nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Einrichtungen. Diese Umgehungsstrategien wurden durch das Verbot provoziert ‑ Betriebe und staatliche Kontrollbehörden bewegen sich daher in einer Grauzone zwischen Legalität und Illegalität. Aus dieser Grauzone sollte die Baubranche schnell herausgeführt werden.
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Autor
  • Werner Stolz
    Werner Stolz

    AUSBILDUNGSDATEN 1963 - 1967 Nikolai-Volksschule in Wolbeck 1967 - 1976 Abitur am Ratsgymnasium in Münster 1976 - 1977 Grundwehrdienst in Hamburg und Lübeck (Reserveoffizier: Leutnant) 1977 - 1983 Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster 1979 - 1981 Grundlagenstudium VWL/BWL (Marketing, Rech-nungs- und Prüfungswesen) an...

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