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Risiken durch ungeeignete Zeitkontenvereinbarungen

Dr. Scherf Schütt & Zander: Flexi-II-Quickcheck
Dr. Scherf Schütt & Zander GmbH
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Beschreibung

Mit der Einführung des Flexigesetz II („Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze") Anfang 2009 sind auch die Rentenversicherungen beauftragt, das Vorliegen von Wertguthaben-Vereinbarungen zu überprüfen und ggf. festzustellen, ob eine geeignete und umfassende Insolvenzsicherung vorhanden ist. In den laufenden Prüfungen treten jetzt auch die ersten Fälle auf, in denen die Rentenversicherungsprüfer Insolvenzsicherungsmaßnahmen für Zeitkonten einfordern, die aus Sicht des Arbeitgebers gar keine Wertguthaben (also Lebensarbeitszeitkonten o.ä.) darstellen sollten.

Das Problem dabei ist: Vielen ist nicht klar, wo die Grenze zwischen einem nicht insolvenzsicherungspflichtigen "normalen" Zeitkonto und einem insolvenzsicherungspflichtigen Wertguthaben verläuft. Beanstandungen entstehen in der Regel dann, wenn Zeitkontenvereinbarungen so formuliert sind, dass das Zeitkonto zwar in erster Linie dem Ausgeich von Beschäftgungsschwankungen dient, es daneben aber auch möglich ist, Guthaben auf dem Zeitkonto für eine vom Mitarbeiter gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit oder einen früheren Eintritt in den Ruhestand zu nutzen. In diesem Fall wird der Rentenversicherungsprüfer eine Insolvenzsicherung der Zeitguthaben einfordern. Darüber hinaus haften Geschäftsführer und Vorstände  persönlich, wenn es im Insovenzfall zu Ausfällen aufgrund des Mangels an Insolvenzschutz kommen sollte. 

Sind Sie sicher, dass Ihre Zeitkontenvereinbarungen keine solche Lücken aufweisen? Um diese Frage zu klären, bietet Dr. Scherf Schütt & Zander den „Flexi-II-Quickcheck" an.

Sie schicken die Betriebsvereinbarung und / oder eine Beschreibung Ihres Arbeitszeitmodells/Zeitkontensystems an Dr. Scherf Schütt & Zander und erhalten innerhalb von fünf Werktagen die Antwort, ob Ihre Regelung den Flexi II-Vorgaben entspricht und bei Bedarf konkrete Handlungsempfehlungen - und das zum sehr günstigen Festpreis.

Nähere Informationen können Sie hier oder unter 089/43737259 anfordern. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

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Ansprechpartner
  • Burkhard Scherf
    Dr. Burkhard Scherf

    Dr. Burkhard Scherf, Diplom-Informatiker, Jahrgang1960, ist seit 20 Jahren in unterschiedlichen Aufgaben ‑ als Berater, Projektleiter und Manager ‑ tätig in den Themenfeldern Arbeitszeitmanagement und Personaleinsatzplanung.

Herausgebende Organisation