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mifid_auswirkungen_miller_geopolitical.pdfMIFID und die Auswirkungen auf
Banken und Vermögensverwalter!
Markus Miller
Markus Miller
(1973)
• 10 Jahre Erfahrung im Private Banking, Discount Brokerage, Treasury,
Risikomanagement, Produktmanagement, Portfoliomanagement,
Beratung, Consulting von Banken, Unternehmen und Privatpersonen
• Chefredakteur des renommierten Wirtschaftsdienstes „KAPITAL &
STEUERN vertraulich“, Herausgeber des K&S Wochennewsletters
• Gründer des Private Banking Informationsportals GEOPOLITICAL.BIZ,
Herausgeber des monatlichen GEOPOLITICAL.BIZ Online-Newsletters
• Herausgeber GEOPOLITICAL.BIZ – Online Zeitung
• Autor des Fachbuches „Geopolitische Vermögenssteuerung“,
erschienen 2006 beim Finanzbuchverlag
• Co-Autor von diversen Fachpublikationen u.a. für den Axel Springer
Finanzen Verlag, die Fuchsbriefe und den Elite Report
• Dozent zahlreicher Seminar- und Vortragsveranstaltungen zum
Themenbereich Globalisierung, Kapitalanlage, Risikomanagement und
Private Banking
• Spezialist für Internationale Vermögensstrukturierungs- und
Konsolidierungskonzepte (Vermögenscontrolling)
Vortrag im Bereich „Downloads“ unter www.geopolitical.biz
Ausgangslage im Markt für Vermögensberatung
• Der Wettbewerb um vermögende Privatkunden verschärft sich zunehmend
• Banken bauen massiv Ihr „Private Banking“ aus, Ausländische Anbieter drängen in
den lukrativen deutschen Markt (UBS, Credit Suisse, VP Bank, LGT)
• Über den Markterfolg entscheidet zunehmend die Qualität in Beratung und Service
• Gesetzesänderungen (Alterseinkünftegesetz, Abgeltungssteuer, Erbschaftssteuern,
EU-Richtlinien usw.) zwingen zu einer Neu-Orientierung in der Altersvorsorge
• Haftungsdächer und Vermittlerpools (z.B. BCA, Jung DMS) werden stark profitieren
• Der Banker als Beziehungsmanager wird für Banken immer wertvoller
• Das System der Provisionsberatung hat keine Zukunft aus meiner Sicht!
EU Vermittlerrichtlinie
• Ausbildungs- und Kompetenznachweis, Protokollpflichten, Haftungsrisiken
• Auswirkungen: verbesserter Verbraucherschutz, erhöhter bürokratischer Aufwand
MIFID (EU Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente)
• Umfassende Informations- und Warnpflichten (Produkt- und Risikoinformationen
vor Vertrag)
• Bestmögliches Ergebnis bei der Orderausführung (Best Execution)
• Erhöhte Transparenz bei Vergütungen und Provisionen
• Auswirkungen: Mehr Verbraucherschutz, höhere Transparenz, bessere
Vergleichbarkeit
Ursprung der MIFID
Financial Services Action Plan (FSAP):
11. Mai 1999: Verabschiedung
Programm für die Integration der europäischen Finanzmärkte
42 Verbesserungsmaßnahmen, davon 39 umgesetzt
Maßnahmen des FSAP z. B. OGAW-Richtlinie, Richtlinie über Finanz-
konglomerate, Marktmissbrauchsrichtlinie, Prospektrichtlinie,
Pensions-fondsrichtlinie, Fernabsatzrichtlinie, Richtlinie über
Finanzsicherheiten, Basel II, Solvency II, Hypothekarkredit,
Verbraucherkredit, Clearing & Settlement,
Einlagensicherungsrichtlinie, Großkreditrichtlinie und weiteres
MIFID als Eckpfeiler des FSAP
Die MiFID muss vor allem als Versuch der EU-Behörden gesehen werden,
einen weiteren Fuß in eine europaweit harmonisierte
Finanzmarktregulierung zu bekommen
MIFID – Das neue Grundgesetz für Banken und
Vermögensberater?
Aktuell läuft in Deutschland das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der MiFID.
Die Änderungen im KWG und WPHG (v.a. §§ 31 ff.) werden voraussichtlich zum
01.11.2007 in Kraft treten. Aus meiner Sicht werden die Regelungen auch ganz
entscheidende Auswirkungen auf den Finanzmarkt Deutschland und Europa haben.
Die 2 wichtigsten Punkte
Einschränkungen für so genannte 34c - Vermittler und das Thema
Gebührentransparenz.
34c Vermittler
Neben den zugelassenen Vermögensverwaltern sind in Deutschland unzählige
Vermögensberater ohne BaFin-Zulassung tätig (34c-Vermittler). Diese haben die
Möglichkeit, im Rahmen einer speziell im deutschen Gesetz vorhandenen
Ausnahmeregelung bestimmte Investmentfondsanteile zu vertreiben und eine
allgemeine Beratung (ohne Anlage- und Abschlussvermittlung) durchzuführen, ohne
von der BaFin und Bundesbank kontrolliert zu werden.
MIFID – Eine Chance zu mehr Kompetenz und Transparenz!
Ausnahme für Investmentfonds bleibt erhalten – Aber!
• Zwar ist nach aktuellem Stand geplant, die Ausnahmeregelung zum Vertrieb von
Investmentfondsanteilen weiterhin aufrecht zu erhalten (hier hat sich die
Investmentfonds-Lobby wohl durchsetzen können), aber es gilt als ziemlich sicher,
dass ein 34c-Vermittler keine Beratung mehr durchführen darf.
• Dies bedeutet in der Praxis, dass der Berater nur noch Neukunden mit „Bargeld“ auf
dem Konto annehmen darf!
• Als Lösung suchen bereits im Vorfeld viele der 34c-Vermittler Unterschlupf bei so
genannten Haftungsdächern. Anbieter eines Haftungsdaches müssen entweder über
eine Bankzulassung oder eine Bafin-Zulassung als Finanzdienstleistungsunternehmen
verfügen.
• Andere 34c-Vermittler versuchen, selbst die Zulassung zu erhalten. Da die
Anforderungen sehr hoch sind, dürften jedoch nur die wenigsten eine Zulassung auch
tatsächlich bekommen.
MIFID – Eine Chance zu mehr Kompetenz und Transparenz!
• Das zweite große Thema der MiFiD ist die geforderte Gebührentransparenz. Es gilt
als sicher, dass der Berater verpflichtet wird, im Kundengespräch künftig sämtliche
Gebühren- und Provisionsbestandteile dem Kunden gegenüber offen zu legen.
• Anfang März bestätigte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 56/05) diese
Tendenz. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter sind Banken und Berater verpflichtet,
sämtliche Kosten zu nennen, auch Kick-Backs von Fondsgesellschaften und sonstige
Rückvergütungen. Somit haben die Richter die Neuregelungen der MiFiD in diesem
Bereich bereits vorweggenommen.
Auch die Presse hat dieses Thema mittlerweile aufgegriffen:
• Der Elite Report „Die Elite der Vermögensverwalter 2007“ hat im November letzten
Jahres dieses Thema „versteckte und verdeckte Spesen“ als einer der ersten
aufgegriffen und in seine Testauswertungen mit einfließen lassen. Auswüchse sind
dabei gerade in der Zertifikatebranche zu beobachten!
• Das Wirtschaftsmagazin „Capital“ hat 20 Banken aus Deutschland, Österreich und
der Schweiz getestet und ist zu einem katastrophalen Ergebnis gekommen. Keine der
getesteten Banken hat im Beratungsgespräch auf die verdeckten Gebühren
hingewiesen. Bei manchen Instituten beträgt der Anteil an verdeckten Gebühren sogar
über 2/3 der „gezeigten“ Provision
Versteckte Spesen – Eine erschreckende Bilanz der Banken!
Offen Verdeckt Gesamt Prozent Offen/Verdeckt
M.M Warburg 14250 1489 15739 1,62% 10,45%
Pictet 13300 2540 15840 1,63% 19,10%
Bankhaus Lampe 9500 6634 16134 1,66% 69,83%
Commerzbank 9500 6697 16197 1,67% 70,49%
Julius Bär 15600 2716 18316 1,89% 17,41%
Weberbank 11401 7005 18406 1,90% 61,44%
Bankhaus Jungholz 10925 8125 19050 1,96% 74,37%
HSBC Trinkaus & Burkhardt 9500 10125 19625 2,02% 106,58%
Deutsche Bank 18050 4061 22111 2,28% 22,50%
UBS 8730 13943 22673 2,34% 159,71% 2.
Berenberg Bank 15091 8062 23153 2,39% 53,42%
Hauck & Aufhäuser 14250 9301 23551 2,43% 65,27%
Credit Suisse 13641 13916 27557 2,84% 102,02%
Bankhaus Carl Spängler 11925 16728 28653 2,95% 140,28% 3.
Raiba Kleinwalsertal 9165 21371 30536 3,15% 233,18% 1.
Hamburger Sparkasse 18620 12087 30707 3,17% 64,91%
Vontobel 21375 13822 35197 3,63% 64,66%
Berliner Bank 23788 19723 43511 4,49% 82,91%
Hypovereinsbank 28975 18457 47432 4,89% 63,70%
Dresdner Bank 33650 13867 47517 4,90% 41,21%
Auswertungen: Quelle Capital 09/2007 Auswertung durch das Institut für Vermögensaufbau!
Kick Backs und Provisionen
Kick-backs sind nur unter folgenden Voraussetzungen nach Art. 26 der
Umsetzungsrichtlinie zulässig (§ 31 d WpHG neu)
• Art und Höhe der Provision, bzw.
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