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MIFID und die Auswirkungen auf Banken und Vermögensverwalter

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MIFID und die Auswirkungen auf Banken und Vermögensverwalter
Autor ( Markus Miller )
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FID VERLAG GMBH ‑ GEOPOLITICAL.BIZ


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Abstract:

Den folgenden Vortrag hielt Markus Miller auf dem 4. Investmenttag in Frankfurt 2007

Agenda:

  • Ausgangslage im Markt für Vermögensberatung
  • Ursprung der MIFID
  • MIFID ‑ Das neue Grundgesetz für Banken und Vermögensberater?
  • MIFID ‑ Eine Chance zu mehr Kompetenz und Transparenz!
  • Versteckte Spesen ‑ Eine erschreckende Bilanz der Banken!
  • Kick Backs und Provisionen
  • Wirkungsbereich der MIFID
  • Haftung bei unerlaubter Anlageberatung
  • Abgrenzung der Anlageberatung
  • Der Weg zur eigenen Lizenz
  • Die Zukunft ‑ Honorarberatung statt
  • Provisionsberatung!
  • Fazit


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Markus Miller
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FID VERLAG GMBH ‑ GEOPOLITICAL.BIZ
seit 01.02.07 Chefredakteur „Kapital & Steuern Vertraulich“ FID Verlag GmbH / Bonn seit 17.05.2006 Gründer, Geschäftsführer und Herausgeber GEOPOLITICAL.BIZ ‑ Online Plattform, Monatsnewsletter und Wochenzeitung 01.08.05-31.07.06 Vorstand Globogate Investment Controlling AG / Zürich 01.08.03-31.07.05 Business Development Private Banking Raiffeisenbank Kleinwalsertal AG Raiffeisen Bank (Liechtenstein) AG 01.02.03-31.07.03 [...]
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MIFID und die Auswirkungen auf
Banken und Vermögensverwalter!

         Markus Miller
              Markus Miller
              (1973)




•   10 Jahre Erfahrung im Private Banking, Discount Brokerage, Treasury,
    Risikomanagement, Produktmanagement, Portfoliomanagement,
    Beratung, Consulting von Banken, Unternehmen und Privatpersonen
•   Chefredakteur des renommierten Wirtschaftsdienstes „KAPITAL &
    STEUERN vertraulich“, Herausgeber des K&S Wochennewsletters
•   Gründer des Private Banking Informationsportals GEOPOLITICAL.BIZ,
    Herausgeber des monatlichen GEOPOLITICAL.BIZ Online-Newsletters
•   Herausgeber GEOPOLITICAL.BIZ – Online Zeitung
•   Autor des Fachbuches „Geopolitische Vermögenssteuerung“,
    erschienen 2006 beim Finanzbuchverlag
•   Co-Autor von diversen Fachpublikationen u.a. für den Axel Springer
    Finanzen Verlag, die Fuchsbriefe und den Elite Report
•   Dozent zahlreicher Seminar- und Vortragsveranstaltungen zum
    Themenbereich Globalisierung, Kapitalanlage, Risikomanagement und
    Private Banking
•   Spezialist für Internationale Vermögensstrukturierungs- und
    Konsolidierungskonzepte (Vermögenscontrolling)
Vortrag im Bereich „Downloads“ unter www.geopolitical.biz
Ausgangslage im Markt für Vermögensberatung

•   Der Wettbewerb um vermögende Privatkunden verschärft sich zunehmend
•   Banken bauen massiv Ihr „Private Banking“ aus, Ausländische Anbieter drängen in
    den lukrativen deutschen Markt (UBS, Credit Suisse, VP Bank, LGT)
•   Über den Markterfolg entscheidet zunehmend die Qualität in Beratung und Service
•   Gesetzesänderungen (Alterseinkünftegesetz, Abgeltungssteuer, Erbschaftssteuern,
    EU-Richtlinien usw.) zwingen zu einer Neu-Orientierung in der Altersvorsorge
•   Haftungsdächer und Vermittlerpools (z.B. BCA, Jung DMS) werden stark profitieren
•   Der Banker als Beziehungsmanager wird für Banken immer wertvoller
•   Das System der Provisionsberatung hat keine Zukunft aus meiner Sicht!

EU Vermittlerrichtlinie

•   Ausbildungs- und Kompetenznachweis, Protokollpflichten, Haftungsrisiken
•   Auswirkungen: verbesserter Verbraucherschutz, erhöhter bürokratischer Aufwand

MIFID (EU Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente)

•   Umfassende Informations- und Warnpflichten (Produkt- und Risikoinformationen
    vor Vertrag)
•   Bestmögliches Ergebnis bei der Orderausführung (Best Execution)
•   Erhöhte Transparenz bei Vergütungen und Provisionen
•   Auswirkungen: Mehr Verbraucherschutz, höhere Transparenz, bessere
    Vergleichbarkeit
Ursprung der MIFID



     Financial Services Action Plan (FSAP):

        11. Mai 1999: Verabschiedung

        Programm für die Integration der europäischen Finanzmärkte
        42 Verbesserungsmaßnahmen, davon 39 umgesetzt
        Maßnahmen des FSAP z. B. OGAW-Richtlinie, Richtlinie über Finanz-
        konglomerate, Marktmissbrauchsrichtlinie, Prospektrichtlinie,
        Pensions-fondsrichtlinie, Fernabsatzrichtlinie, Richtlinie über
        Finanzsicherheiten, Basel II, Solvency II, Hypothekarkredit,
        Verbraucherkredit, Clearing & Settlement,
        Einlagensicherungsrichtlinie, Großkreditrichtlinie und weiteres

     MIFID als Eckpfeiler des FSAP

     Die MiFID muss vor allem als Versuch der EU-Behörden gesehen werden,
     einen weiteren Fuß in eine europaweit harmonisierte
     Finanzmarktregulierung zu bekommen
MIFID – Das neue Grundgesetz für Banken und
Vermögensberater?

Aktuell läuft in Deutschland das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der MiFID.
Die Änderungen im KWG und WPHG (v.a. §§ 31 ff.) werden voraussichtlich zum
01.11.2007 in Kraft treten. Aus meiner Sicht werden die Regelungen auch ganz
entscheidende Auswirkungen auf den Finanzmarkt Deutschland und Europa haben.

Die 2 wichtigsten Punkte

Einschränkungen für so genannte 34c - Vermittler und das Thema
Gebührentransparenz.

34c Vermittler

Neben den zugelassenen Vermögensverwaltern sind in Deutschland unzählige
Vermögensberater ohne BaFin-Zulassung tätig (34c-Vermittler). Diese haben die
Möglichkeit, im Rahmen einer speziell im deutschen Gesetz vorhandenen
Ausnahmeregelung bestimmte Investmentfondsanteile zu vertreiben und eine
allgemeine Beratung (ohne Anlage- und Abschlussvermittlung) durchzuführen, ohne
von der BaFin und Bundesbank kontrolliert zu werden.
MIFID – Eine Chance zu mehr Kompetenz und Transparenz!


Ausnahme für Investmentfonds bleibt erhalten – Aber!

• Zwar ist nach aktuellem Stand geplant, die Ausnahmeregelung zum Vertrieb von
Investmentfondsanteilen weiterhin aufrecht zu erhalten (hier hat sich die
Investmentfonds-Lobby wohl durchsetzen können), aber es gilt als ziemlich sicher,
dass ein 34c-Vermittler keine Beratung mehr durchführen darf.

• Dies bedeutet in der Praxis, dass der Berater nur noch Neukunden mit „Bargeld“ auf
dem Konto annehmen darf!

• Als Lösung suchen bereits im Vorfeld viele der 34c-Vermittler Unterschlupf bei so
genannten Haftungsdächern. Anbieter eines Haftungsdaches müssen entweder über
eine Bankzulassung oder eine Bafin-Zulassung als Finanzdienstleistungsunternehmen
verfügen.

• Andere 34c-Vermittler versuchen, selbst die Zulassung zu erhalten. Da die
Anforderungen sehr hoch sind, dürften jedoch nur die wenigsten eine Zulassung auch
tatsächlich bekommen.
MIFID – Eine Chance zu mehr Kompetenz und Transparenz!
• Das zweite große Thema der MiFiD ist die geforderte Gebührentransparenz. Es gilt
als sicher, dass der Berater verpflichtet wird, im Kundengespräch künftig sämtliche
Gebühren- und Provisionsbestandteile dem Kunden gegenüber offen zu legen.

• Anfang März bestätigte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 56/05) diese
Tendenz. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter sind Banken und Berater verpflichtet,
sämtliche Kosten zu nennen, auch Kick-Backs von Fondsgesellschaften und sonstige
Rückvergütungen. Somit haben die Richter die Neuregelungen der MiFiD in diesem
Bereich bereits vorweggenommen.

Auch die Presse hat dieses Thema mittlerweile aufgegriffen:

• Der Elite Report „Die Elite der Vermögensverwalter 2007“ hat im November letzten
Jahres dieses Thema „versteckte und verdeckte Spesen“ als einer der ersten
aufgegriffen und in seine Testauswertungen mit einfließen lassen. Auswüchse sind
dabei gerade in der Zertifikatebranche zu beobachten!

• Das Wirtschaftsmagazin „Capital“ hat 20 Banken aus Deutschland, Österreich und
der Schweiz getestet und ist zu einem katastrophalen Ergebnis gekommen. Keine der
getesteten Banken hat im Beratungsgespräch auf die verdeckten Gebühren
hingewiesen. Bei manchen Instituten beträgt der Anteil an verdeckten Gebühren sogar
über 2/3 der „gezeigten“ Provision
Versteckte Spesen – Eine erschreckende Bilanz der Banken!
                                      Offen      Verdeckt        Gesamt        Prozent    Offen/Verdeckt
M.M Warburg                            14250           1489        15739         1,62%       10,45%
Pictet                                 13300           2540        15840         1,63%       19,10%
Bankhaus Lampe                          9500           6634        16134         1,66%       69,83%
Commerzbank                             9500           6697        16197         1,67%       70,49%
Julius Bär                             15600           2716        18316         1,89%       17,41%
Weberbank                              11401           7005        18406         1,90%       61,44%
Bankhaus Jungholz                      10925           8125        19050         1,96%       74,37%
HSBC Trinkaus & Burkhardt               9500         10125         19625         2,02%      106,58%
Deutsche Bank                          18050           4061        22111         2,28%       22,50%
UBS                                     8730         13943         22673         2,34%     159,71%    2.
Berenberg Bank                         15091           8062        23153         2,39%       53,42%
Hauck & Aufhäuser                      14250           9301        23551         2,43%       65,27%
Credit Suisse                          13641         13916         27557         2,84%      102,02%
Bankhaus Carl Spängler                 11925         16728         28653         2,95%     140,28%    3.
Raiba Kleinwalsertal                    9165         21371         30536         3,15%     233,18%    1.
Hamburger Sparkasse                    18620         12087         30707         3,17%       64,91%
Vontobel                               21375         13822         35197         3,63%       64,66%
Berliner Bank                          23788         19723         43511         4,49%       82,91%
Hypovereinsbank                        28975         18457         47432         4,89%       63,70%
Dresdner Bank                          33650         13867         47517         4,90%       41,21%
Auswertungen: Quelle Capital 09/2007 Auswertung durch das Institut für Vermögensaufbau!
Kick Backs und Provisionen



   Kick-backs sind nur unter folgenden Voraussetzungen nach Art. 26 der
   Umsetzungsrichtlinie zulässig (§ 31 d WpHG neu)

   •   Art und Höhe der Provision, bzw.

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